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Wie gehe ich vor bei Unterschlagung eines Hundes?

von Nicole P.

Hallo, vor 3 Monaten kam es zu einer beruflichen Veränderung für mich. Zu Anfang musste ich von morgens bis abends arbeiten und konnte mich somit nicht richtig um meine Hündin kümmern. Daher habe ich jemanden gesucht, der sie dauerhaft bei sich aufnehmen kann. Eine Bekannte von mir hat sich dann dazu bereit erklärt. Über ein Internetportal haben wir dann miteinander geschrieben. Da sie aber gemerkt hat, wie schwer es mir fällt (ich hab meine Hündin schon mit 5 wochen bekommen), haben wir die mündliche Abmachung getroffen, dass wir uns 2 Monate später, also am 20. Juni treffen und dann schauen, ob ich das zeitlich hinbekomme und wenn nicht, würde sie dann alle Unterlagen und Papiere sowie Zubehör von mir bekommen und ich von ihr eine Schutzgebühr in Höhe von 100 Euro. Ich habe mich dann am 19. Juni bei ihr gemeldet, um ihr zu sagen, dass ich alles geregelt habe, die Arbeitszeiten akzeptabel für meinen Hund sind und ich sie wieder bei mir aufnehmen kann. Nun will sie mir den Hund nicht wieder geben. Sie behauptet, ich hätte ihr den Hund nicht in Pflege gegeben, sondern ihr für immer überlassen. Alles Reden hat nichts genützt. Sie behauptet der Hund gehört ihr und ich hätte ihr die Papiere vorenthalten. Ich habe ihr dann eine Frist gesetzt bis heute, den 27. Juni 2011, ansonsten erstatte ich Anzeige gegen sie. Es kam gestern nur ein Anruf, dass sie den Hund angeblich hat chippen lassen und wäre mit ihr beim Tierschutz gewesen, weil mein Hund angeblich verkommen wäre, was gar nicht wahr ist. Ich weiß nicht, was ich machen soll, die Polizei fühlt sich nicht zuständig. Hat sie jetzt einfach so das Recht, den Hund zu behalten, obwohl ich alle Papiere habe??? Und durfte sie den Hund einfach chippen lassen? (falls es die Wahrheit ist..) lg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In dem geschilderten Fall geht es um das Eigentums- und Besitzrecht an der Hündin. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Sache, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Da die Polizei sich um das Strafrecht kümmert, kann und darf Sie Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. Ob Sie noch immer Eigentümerin der Hündin sind und einen Herausgabeanspruch haben, kann hier nicht konkret beantwortet werden. Dagegen könnte sprechen, dass Sie die Hündin zunächst dauerhaft übergeben und damit wahrscheinlich auch das Eigentum übergeben haben. Zu prüfen wäre, ob die nachfolgende Vereinbarung daran etwas ändern könnte. Da diese Vereinbarung aber offensichtlich nur mündlich getroffen wurde, dürfte es schwierig sein sie zu beweisen, falls Ihre Bekannte diese Vereinbarung bestreitet. Um die Eigentumslage und einen möglichen Herausgabeanspruch prüfen zu lassen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.

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