zurück zur Übersicht Kaufvertrag Hund aus privatem Tierheim 28.06.2011 von Christine K. Hallo, Bekannte von mir haben sich vor 2 Jahren eine damals 7 Monate alte Mischlingshündin aus einem privaten Tierheim geholt. Vor kurzem erzählten diese mir, dass in deren Kaufvertrag u.a. steht, der Hund würde Zeit seines Lebens Eigentum dieses Tierheims bleiben und die Beiden wären nur Besitzer. Sie dürften nicht einmal den Hund einschläfern lassen, wenn er extrem krank/verletzt wäre, sondern müssten dann erst in diesem Tierheim anrufen, um Erlaubnis bitten etc. Gegebenenfalls dürften die Tierheiminhaber sogar den Hund mitnehmen und auf ihre gewünschte Weise behandeln lassen. Ich habe selbst Jahre lang im Tierschutz und in einem Tierheim gearbeitet. Ich weiß also daher, dass ein Hund rechtlich beim Verkauf wie eine Sache behandelt wird. Meiner Meinung nach ist diese Eigentümer-/Besitzerklausel nicht gültig. Beide Parteien haben doch während der Vertragsrücktrittsfrist keine Einsprüche/Widersprüche erhoben und somit ist der Kauf abgeschlossen, oder? Sind meine Bekannten jetzt nicht nur Besitzer sondern auch Eigentümer ihrer Hündin? Viele Grüße Christine Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt. Anders das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Meines Erachtens spricht einiges für die Sicht der Hamburger Gerichte, da aus objektiver Sicht ein Tier gegen einen Geldbetrag übergeben wird und alle Pflichten (Steuern, Versicherung, Haftung, Tierarztkosten, etc.) auf den Übernehmer übergehen. Welcher Auffassung sich andere Amts- und Landgerichte anschließen, ist offen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt. Anders das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Meines Erachtens spricht einiges für die Sicht der Hamburger Gerichte, da aus objektiver Sicht ein Tier gegen einen Geldbetrag übergeben wird und alle Pflichten (Steuern, Versicherung, Haftung, Tierarztkosten, etc.) auf den Übernehmer übergehen. Welcher Auffassung sich andere Amts- und Landgerichte anschließen, ist offen.