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Zwei Kater, mein Vermieter und ich

von Rene K.

Guten Abend, ich wende mich mit einer, für Sie, sicherlich häufigen Frage an Sie. Darf ich in meiner Wohnung, ohne Erlaubnis des Vermieters, Hauskater halten, sofern beide Kater, weder Kontakt zu den anderen Mietern im Haus haben, niemand durch evtl. auftretende Gerüche belästigt wird, sich der "Lärm" auf einem normalen Niveau befindet und keine Beeinträchtigung der Mietsache auftritt? Ich habe nun mittlerweile so viel zu dem Thema gelesen und weiß nicht wirklich weiter. Wichtig ist denke ich schon mal, dass in meinem Mietvertrag folgendes steht: Es ist dem Mieter untersagt, ohne Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen Tiere - ausgenommen Kleintiere - zu halten. Nun habe ich bereits gelesen, dass eine Katzenhaltung ohne Erlaubnis des Vermieters erlaubt ist, verboten ist usw. usf. Beide Tiere wären bei artgerechter Haltung ja kaum zu hören. Einen Balkon habe ich ebenfalls nicht, dass dort etwas passieren könnte. Zudem befinden sich bereits Hunde im Haus und ich finde es nicht gerade fair mir die Katzenhaltung zu verbieten, mit der Begründung, es könnten ja Haare im Treppenhaus auftauchen. Ich bräuchte hier wirklich einen Rat, der mir sagt, was ich nun tun soll. Ob ich nochmals das Gespräch mit dem Vermieter suchen sollte oder die beiden Katzen (beide aus einer Pflegehaltung, da die Eltern verstorben sind) nun doch ins Tierheim müssen, was wirklich sehr schade wäre. Mit freundlichen Grüßen, Rene

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass die “Kleintierhaltung“ in Mietwohnungen nicht verboten werden darf. Dem entsprechend scheint die wiedergegebene Klausel des Mietvertrages wirksam formuliert zu sein. „Kleintiere“ sind nach Ansicht des BGH aber solche Tiere, die in Käfigen oder Terrarien gehalten werden und daher niemanden stören können. Katzen können daher m.E. nicht unter die Kleintier-Klausel des BGH fallen. Die ergangenen Urteile zur Katzenhaltung sind zudem widersprüchlich. Da der Vermieter die Katzenhaltung von seiner Zustimmung abhängig gemacht hat, darf er diese nur aus gewichtigen Gründen versagen. Ob seine Angst vor möglichen Katzenhaaren im Treppenhaus als Grund wirksam ist, ist fraglich. Zu prüfen wäre zudem ob er z.B. anderen Mietern bereits die Katzenhaltung erlaubt hat. Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich auf seine Zustimmung zu erteilen. Sollte er diese erneut verweigern, sollten Sie sich anwaltlich oder von einem Mieterschutzverein beraten bzw. vertreten lassen.

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