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Müssen Tierärzte eine Rechnung erstellen?

von Jutta W.

Sehr geehrte Damen und Herren, Warum erhält man beim Tierarzt keine Rechnung? Im Lauf der Jahre haben wir mehrere Tierarztpraxen kontaktiert, aber nirgendwo erhielten wir eine Rechnung bzw. Nachweis, wofür wir bezahlt haben. Auf Zuruf erfolgt die Bezahlung. Ist das so üblich? Ich bin zwar mit der betreffenden Tierärztin zufrieden, aber diese Handhabe stört mich doch Mit freundlichen Grüßen Jutta W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Gebühren der Tierärzte und deren Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dort findet sich allerdings keine Pflicht zur Erstellung einer Rechnung. Wird jedoch eine Rechnung erstellt, sollte dies laut der Bundestierärztekammer mindestens folgende Angaben enthalten: Datum, Tierart, Diagnose, berechnete Leistungen, Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer und die jeweilige Vergütungen. Eine Quittung über den Betrag reicht dann nicht. Ihr Wunsch nach einer schriftlichen Rechnung ist berechtigt, da dies due Nachprüfbarkeit der abgerechneten Leistungen und Materialien ermöglicht und auch im Streitfalle für Beweisfragen von Bedeutung sein kann. Auch wenn dies der Tierärztin wahrscheinlich lästig ist und Mehrarbeit bereitet, bitten Sie sie, insbesondere bei größeren Eingriffen bzw. bei höheren Beträge, um eine Rechnung.

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