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Nachbarin füttert unsere Katze trotz Verbots

von Patrick F.

Hallo, die Katze meiner Freundin ist Freireigänger, man kann sie auch nicht lange in der wohnung lassen weil sie sonst anfängt alles runterschmeißen und sie kommt am tag ab und zu mal für ein paar Stunden Heim. Seit ein paar Monaten haben wir gemerkt das er immer weniger Heim kommt und das für mehrere Tage nicht. Meine Freundin arbeitet in einen Frisurladen und hatte eine Kundin die bei uns in der Nachbarschaft wohnt eine ältere dame im Renten alter. Diese hatte total von einer Katze geschwärmt die bei ihr in den Schrebergarten kommt der von unsrer wohnung ca 300m entfernt liegt. Als meine Freundin sie fragte wie diese Katze denn aussieht beschrieb die Dame sie und es war ihr sofort klar das es unsere katze war die sie täglich füttert. wir bitteten die Frau gleich mehrmals dies zu unterlassen da es unsere Katze ist und wir argumentierten es damit das die Katze auch mal nach hause kommen soll wo sie hingehört. Doch die Dame blockte ab und meinte sie hatte jetzt auch schon Katzenklappe in der Schrebergartenhütte für sie eingebaut und sie wäre doch auch in guten Händen bei ihr. Wir haben der Katze dann auch ein Halsband rum gemacht und darauf geschrieben: "Bitte NICHT füttern" doch wo sie am nächsten Tag heim kam war es nicht mehr dran, vermutlich hatt die Dame es runter gemacht. Ein paar wochen später brachte die ältere Dame uns unsere Katze auf den arm nachhause und meinte die Katze hätte einen Bandwurm gehabt und sie hätte sich schon um alles gekümmert, er hatt Tabletten bekommen und sie möchte auch kein Geld dafür. Wir bitteten sie wieder darum damit aufzuhören unsere Katze anzufüttern und bei sich zu halten und ihr vorallem auch Medikamente zu geben da es nicht ihre katze ist. Doch leider hatt die Dame das immernoch nicht verstanden und alles gute zureden bringt nichts, deswegen frage ich Sie, ob es denn da eine rechtliche Grundlage gibt worauf man sich stützen kann um ihr das zu untersagen? Danke schonmal im vorraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert oder sogar in fremden Wohnung behalten werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Wenn Sie die Adresse des Dame in Erfahrung bringen, fordern Sie sie schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze– sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können diesen Brief selbst schreiben oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Hoffnung, dass dies mehr Eindruck auf die Dame macht. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen.

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