zurück zur Übersicht Kaufvertrag 09.07.2011 von Natalia M. Ich habe am 06.07.2011 meinen Hund an meine vermieterin verkauft für 80 euro leider musste ich meinen hund aus privaten gründen abgebe. Und nun vermisse ich ihn sehr da ich jeden tag sehe...Kann ich trotz des Kaufvertragen meinen hund wieder bekommen?kann ich vom kaufvetrag zurücktreten? Oder kann meine vermieterin sagen das sie mir meinen hund nicht mehr wieder gibt...sie hat auch den impfausweiß und eupass von ihm...Aber der hund läuft noch auf meinen namen er ist auf meinen namen regestriert und ich zahle auch noch die hundesteuern seid er bei ihr ist ist er ständig nur am bellen und sie schreit ihn auch an leider kann ich dieses nicht beweisen dases so ist ich bekomme es nur jeden tag mit, da sie nben mir wohnt....Ich bitte um schnellstmögliche antwort und um hilfe....Ich möchte gerne meinen hund wieder haben da ich ihn sehr vermisse und er mir am herzen liegt Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie die Hündin dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geguckt werden, ob ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorgesehen ist, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde etc. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie die Hündin zurückholen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie die Hündin dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geguckt werden, ob ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorgesehen ist, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde etc. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie die Hündin zurückholen können.