zurück zur Übersicht Rücknahme lt. Vertrag eines Hundes durch Tierschutzverein 15.07.2011 von Claudia G. Guten Tag, wir haben vor 1 Jahr von einem TSV einen Hund bekommen und muessen ihn nun wegen unzumutbaren Situationen zurückgeben. Lt. sogenanntem Vertrag darf nur der TSV ihn zurücknehmen und kann auch Zeit und Ort bestimmen.(Ist dies überhaupt rechtens?)Wie lange (wartezeit heute schon 4 Wochen !) ist dieser Zustand für uns zumutbar bzw. welche Möglichkeiten haben wir überhaupt ausser zu warten und uns hinhalten zu lassen ? Vielen Dank für Ihre Information im voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn die Rückgabepflicht an den Tierschutzverein vertraglich wirksam vereinbart wurde, müssen Sie sich auch daran halten. In manchen Tierschutzverträgen ist diese Rücknahme und die Bedingungen sehr genau geregelt. Da dies in Ihrem Vertrag offenbar nicht bzw. nur sehr unbestimmt festgelegt wurde, sollten Sie den Verein schriftlich auffordern, den Hund innerhalb einer Woche zurückzunehmen. Falls sich der Tierschutzverein in Ihrer Nähe befindet, könnten Sie auch versuchen, den Hund dort persönlich zurückzugeben. Nehmen Sie am Besten einen oder mehrere Zeugen mit. Für den Fall, dass der Verein sich weiterhin nicht äußert bzw. den Hund nicht zurücknimmt, sollten sich über das weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen, da dafür der Tierschutzvertrag vorliegen und im Detail geprüft werden müsste.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn die Rückgabepflicht an den Tierschutzverein vertraglich wirksam vereinbart wurde, müssen Sie sich auch daran halten. In manchen Tierschutzverträgen ist diese Rücknahme und die Bedingungen sehr genau geregelt. Da dies in Ihrem Vertrag offenbar nicht bzw. nur sehr unbestimmt festgelegt wurde, sollten Sie den Verein schriftlich auffordern, den Hund innerhalb einer Woche zurückzunehmen. Falls sich der Tierschutzverein in Ihrer Nähe befindet, könnten Sie auch versuchen, den Hund dort persönlich zurückzugeben. Nehmen Sie am Besten einen oder mehrere Zeugen mit. Für den Fall, dass der Verein sich weiterhin nicht äußert bzw. den Hund nicht zurücknimmt, sollten sich über das weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen, da dafür der Tierschutzvertrag vorliegen und im Detail geprüft werden müsste.