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Bissverletzung durch Hund eines Hartz IV-Empfängers

von Meike M.

Hallo, vor etwa 6 Wochen bin ich abends mit meiner Mutter und unseren Hunden Luke 9 und Willi 6 spazieren gegangen. Wir trafen auf eine bekannte Hündin in Begleitung eines anderen Hundes und hatten unsere Hunde an der Leine. Ich dachte der andere Hund gehört zu dem bekannten Hund, doch dem war wie ich nachher erfuhr nicht so. Der andere Hund kam auf Luke zu und biss ohne Vorwarnung zu, dabei verletzte er Luke schwer an Auge (Bluterguss im Auge, starke Schwellung), Bein (tiefe Bisswunde, wahrscheinlich Muskel auch getroffen) und Ohr (Bisswunden innen und außen). Luke ging zu Boden im Kampf und der andere Hund lies nicht ab, da zog ich den anderen Hund weg um meinen zu retten. Dabei biss der andere Hund mich in die Hand. Bis dahin war weit und breit niemand zu sehen der zu dem Hund gehörte. Dann kamen 3 Personen die gesagt haben sie wissen nicht wem der Hund gehört aber sie nehmen ihn mit und ich solle mich nicht anstellen. Drauf haben wir die Polizei gerufen, welche die Sche geregelt hat. Der Halter des Hundes war betrunken und hat einen Hartz 4 bescheid geschickt. Kann er sich so aus der Verantwortung ziehen die Rechnung meines Hundes und des Krankenhauses zu bezahlen? Sollen wir ihm die Rechnung (knapp 500 €) unseres Hundes zuschicken obwohl der Polizist sagt es wäre aussichtslos? Wie verfährt man in dieser Situation? Grüße M. M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Dass er Hartz IV-Empfänger ist und die Summe daher wahrscheinlich nicht bzw. nicht in einem Betrag bezahlen kann ändert daran nichts. Daher sollten Sie den Hundehalter wenigstens einmal schriftlich unter Setzung einer Frist zur Zahlung von Schadensersatz, sprich der entstandenen Tierarztkosten auffordern. Sollte er sich auch weiterhin weigern, können Sie den Anspruch theoretisch gerichtlich einklagen. Ob dies jedoch wegen des bestehenden Kostenrisikos sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Falls Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung haben, die auch das Ausfallrisiko für genau diese Fälle trägt, könnten Sie versuchen, sich den Betrag von Ihrer Versicherung erstattet zu lassen.

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