zurück zur Übersicht Wer behält die Hunde bei einer Scheidung 18.07.2011 von Ingrid S. Liebe Frau Fries, wir haben in unserer Ehe mehrere Hunde aus dem Tierschutz aufgenommen. Im Moment sind es zwei Hündinnen. Da ich mich nun aber von meinem Mann trennen werde, kommt die Frage auf "Wer bekommt die Hunde?". Die Fellnasen sind eigentlich nur "Mein Ding". Mein Mann hat sich bisher nur darum gekümmert, wenn ich mal nicht konnte. Ansonsten kümmere ich mich um alles: Tierarzt, Futter, Gassi, Hundeschule usw. Im Impfausweis stehe ich als Besitzer und laut Vertrag mit der entsprechenden TS-Org. stehe ich auch als Besitzerin fest. Jetzt will mein Mann die Hunde aber behalten (er ist seit Mai Rentner). Dies werde ich auf keinen Fall zulassen. Eine Betreuung tagsüber könnte ich (noch berufstätig) organisieren. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Danke für ihre Mühe Ingrid Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, wer Eigentümer des Hundes ist. Da Sie schreiben, dass die Hunde aus dem Tierheim übernommen wurde, vermute ich, dass in den Verträgen wahrscheinlich die oft verwendete Klausel zu finden sein wird, dass das Tierheim Eigentümer des Hundes ist. Zum einen müsste geprüft werden, ob dies überhaupt wirksam ist. Des Weiteren schreiben Sie, dass Sie die beiden Hunde gemeinsam angeschafft haben und daher wahrscheinlich auch Miteigentümer geworden sind. Sollten Sie sich nicht einigen können wer die Hunde nimmt, müsste letztendlich das zuständige Familiengericht im Wege der Scheidung auch darüber entscheiden. Obwohl Tiere keine Sache sind, werden Sie im Scheidungsrecht wie solche behandelt und werden nach den Regeln der Hausratsverordnung einem der beiden zu scheidenden Eheleute zugesprochen. In einem solchen Verfahren müsste dann auch der Tierschutzgedanke und das Wohl der Hunde berücksichtigt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, wer Eigentümer des Hundes ist. Da Sie schreiben, dass die Hunde aus dem Tierheim übernommen wurde, vermute ich, dass in den Verträgen wahrscheinlich die oft verwendete Klausel zu finden sein wird, dass das Tierheim Eigentümer des Hundes ist. Zum einen müsste geprüft werden, ob dies überhaupt wirksam ist. Des Weiteren schreiben Sie, dass Sie die beiden Hunde gemeinsam angeschafft haben und daher wahrscheinlich auch Miteigentümer geworden sind. Sollten Sie sich nicht einigen können wer die Hunde nimmt, müsste letztendlich das zuständige Familiengericht im Wege der Scheidung auch darüber entscheiden. Obwohl Tiere keine Sache sind, werden Sie im Scheidungsrecht wie solche behandelt und werden nach den Regeln der Hausratsverordnung einem der beiden zu scheidenden Eheleute zugesprochen. In einem solchen Verfahren müsste dann auch der Tierschutzgedanke und das Wohl der Hunde berücksichtigt werden.