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Nachbarn drohen mit Kündigung!Zurecht?

von Anna B.

Liebe Frau Fries, seit fast 2 Monate vermisse Ich schmerzhaft meine Katze und weil sie wegen verschlossenen Tür in unserem Haus nicht wieder nch Hause kommen kann,versuche Ich nach Möglichkeit die Tür tagsüber offen zu halten.Alle Versuche sie zu finden bleiben erfolglos, die ist reine Wohnungskatze ganz scheu und verängstlicht vor dem Außenwelt. Wir haben nur Hoffnung dass sie von alleine zurückkehrt.Nun jeden Tag erlebe Ich ein Stress mit Nachbarn,die aus Sicherheitsgründen die Tür wieder zumachen und mit Kündigung des Mietverhältisses drohen.Außer paar Menschen in ganzem 6-Stockigen Haus verstehen uns alle und helfen mit bei der Suche.Nur die zwei Ältere wollen es nicht begreifen dass uns unsere Kleine viel bedeutet und mit dem Türschließen nehmen die uns letzte Hoffnung weg.Im Mietvertrag steht nähmlich die Tür soll von 22 bis 6 geschlossen sein,obs tagsüber auch so sein muss steht nichts.Es gab noch keine Abmahnung von Vermieter auch und ich nutze diese Zeit mit der Hoffnung dass sie doch noch kommt.unsere Katze war schon paar mal vor der Tür die war aber geschlossen.Leider wohnen wir mitten in der Stadt wo alles verkehrsdicht und lärmig ist und die Arme hat meistens nur wenige Gelegenheiten außer nachts sich zu trauen heim zu gehen.Dazu auch die böse nachbarn die immer panischen Angst wegen Ihrer Sicherheit haben.Kommt da auch Tierschutzgesetz in Frage und wenn ich gegen die hausordnung verstöße,obwohl es noch nichts von dem Vermieter im Briefkasten war,mit welchen Konsequenzen soll ich vorsichtshalber rechnen?Unser Liebling ist uns alles Wert!Die ist reine Wohnungskatze die nur selten an der Leine draussen war und wenn wir die Türe zuschließen stirbt die letzte Hoffnung dass sie wieder kommt denn rein kann sie dann nicht. Danke im Voraus! Anna

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn in Ihrer Hausordnung bzw. dem Mietvertrag keine Pflicht zum Schließen der Haustüre tagsüber zu finden ist, verstoßen Sie auch nicht gegen die Hausordnung, wenn Sie die Haustüre offenstehen lassen. Das Sicherheitsbedürfnis der Nachbarn, insbesondere nachts und das Abhaltung des Straßenlärms durch das Schließen der Türe ist jedoch andererseits auch nachvollziehbar. Auch versicherungsrechtliche Aspekte könnte hier zu beachten sein. Versuchen Sie zunächst nochmals in einem netten Gespräch mit den älteren Nachbarn die Situation zu erklären und eine Lösung zu finden. Für den Fall, dass Sie tatsächlich eine Abmahnung Ihres Vermieters erhalten, sollten Sie diese anwaltlich oder vom einem Mieterverein überprüfen lassen.

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