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Freilauf unserer Hunde

von sylvia m.

wir haben in der Nähe unserer Strasse eine große wiese die alle Hundebesitzer immer als Hundewiese genutzt haben da es weder noch Liegewiese noch als irgend etwas anderes ausgewiesen ist und es störte niemanden das alle Hunde zusammen spielen konnten. Seit April diesen Jahres hat man uns alle als Hundebesitzer von dieser Wiese vertrieben und uns gleich mit Strafen belegt obwohl kein Schild da steht ob es Hundewiese ist oder nicht. Jetzt verbieten uns die Behörden wie Ordnungsamt unsere Hunde laufen zu lassen und bestehen darauf alle immer an der Leine zu führen.Hier gibt es so gut wie keine Hundewiesen oder sollen an stellen spielen wo es keine Wiesen gibt.Ich habe aber vor knapp 8 Jahren einen Vertrag unterschrieben das ich unsere Hunde weder zwinger noch anbindehaltung unerwünscht sind jetzt aber nur Leinehaltung?Wir werden sogar an den Randkreis von Leipzig gedrängt und Wohnung findet man hier auch keine mehr. Wie sollen wir uns jetzt Rechtlich verhalten?Wir haben gehört das Hunde zwischen zwei bis vier stunden ohne leine laufen dürfen stimmt das?Wir haben dann umsonst unsere Hunde drei Jahre vergebens Trainiert das Sie niemanden was zutun haben. Bitte helfen SIe uns . MFG Munzert

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es gibt Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass eine Regelung, die für das gesamte Gemeindegebiet einen ausnahmslosen Leinenzwang vorsieht, gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt und unzulässig ist. Eine Verordnung, die die Anleinpflicht in einem Gemeindegebiet regelt, muss danach aus sich heraus allgemeine Ausnahmen vom generellen Leinenzwang aufzeigen, um wirksam zu sein. Ob die Verordnung der Stadt Leipzig dieser Rechtsprechung genügt, kann ohne den Wortlaut zu kennen, nicht beantwortet werden. Da es in Leipzig jedoch 46 städtisch ausgewiesene Freilaufstandorte gibt, scheint ein Verstoß gegen diese Rechtsprechung nicht vorzuliegen. Eine gesetzliche Regelung, dass Hunde zwei bis vier Stunden ohne Leine laufen dürfen, gibt es meines Wissens nicht. Weder das Tierschutzgesetz noch die Tierschutz-Hundeverordnung beinhalten eine solche Regelung. Informieren Sie sich auf der Internetseite der Stadt Leipzig oder persönlich beim Ordnungsamt über die ausgewiesenen Freilaufflächen.

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