zurück zur Übersicht Mietwohnung & Katze 23.07.2011 von Stefanie B. Hallo, wir haben eine neue Wohnung und unser Vermieter möchte nicht das wir eine Katze halten. Es steht nichts davon im Mietvertrag, es wurde uns nur von der Hausverwaltung gesagt, das er generell keine Haustiere möchte. Unser Nachbar nebenan hat aber 2 Hunde und 1 Katze und der über uns wohnt hat auch 1 Hund und 1 Katze. Dann darf er uns doch eigentlich nicht verbieten, dass wir keine Katze halten, die sowieso die meiste Zeit nur draußen wäre,oder etwa doch? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich kann ein Vermieter frei entscheiden, ob er die Hunde- und Katzenhaltung generell verbietet oder von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht. Wenn in Ihrem Mietvertrag nichts dergleichen zu finden ist, verstoßen Sie mit der Katzenhaltung auch nicht gegen den Mietvertrag. Sollte der Vermieter tatsächlich die Abschaffung der Katzen fordern, sollten Sie sich schriftlich geben lassen und dies dann anwaltlich oder von einem Mieterschutzbund überprüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich kann ein Vermieter frei entscheiden, ob er die Hunde- und Katzenhaltung generell verbietet oder von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht. Wenn in Ihrem Mietvertrag nichts dergleichen zu finden ist, verstoßen Sie mit der Katzenhaltung auch nicht gegen den Mietvertrag. Sollte der Vermieter tatsächlich die Abschaffung der Katzen fordern, sollten Sie sich schriftlich geben lassen und dies dann anwaltlich oder von einem Mieterschutzbund überprüfen lassen.