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Kater erhalten, nicht kastriert obwohl dies versprochen war

von Sophie B.

Guten Abend Frau Fries Ich habe da so einer Frage... Ich habe vor gut 3 Wochen einen Kater von meinen Kumpel übernommen, da er einer Katzenhaarallergie hatte und auch ein Baby auf dem Weg war. Alles wurde nur mündlich geklärt, immerhin war der Besitzer meines Katers ja ein Freund. Man hatte versprochen das dieser voll geimpft, geschippt und kastriert ist, da ich eine andere Katze besitze die nicht sterilisiert ist, da wir uns schon irgendwann von ihr einen Wurf gewünscht haben. Nun hatte sich rausgestellt, dass der Kater weder kastriert, geschippt noch geimpft. Auch wurde abgesprochen das wir das zusammen leben der beiden Katzen uns einen Monat anschauen würden, bevor wir sagten ob wir Geri behalten können, da es ja auch mit der Katze klappen müsste. Der Kater lässt die Katze nur nicht in Ruhe, auch wenn sie nicht rollig ist, sie hat nun so viel angst rauszukommen, dass man sie nur mit Futter aus ihren versteck raus bekommt. Wir haben meinen Freund gebeten den Kater wieder abzuholen, denn es geht nicht mehr weiter, da die Katze scheinbar noch nicht einmal aufs Katzenklo darf ohne das er sie verjagt, nur mein Freund verweigert sich den Kater zu holen. Dabei habe ich mich bereit erklärt den Kater zu behalten wenn er die Impfung und alles bezahlt, die eigentlich gemacht werden sollte, bevor Geri zu mir kam. Auch dieses verweigert mein Freund. Also die Frage ist die... wer muss jetzt für den Kosten aufkommen, denn es gab in der Hinsicht ja einen Mündlichen Vertrag. vielen Dank schon einmal im voraus mfg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In der Tat haben Sie einen wirksamen mündlichen Vertrag geschlossen, da bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. ein Grundstückskaufvertrag, Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Gerade an Ihrem geschilderten Fall zeigt sich jedoch, wie wichtig –auch unter Freunden (!)- ein schriftlicher Vertrag ist, da zum einen dann zwischen beiden Parteien genau geklärt ist, wer was zu tun hat und zum anderen dient das Schriftstück im Streitfall als Beweismittel. Im vorliegenden Fall könnte es für Sie problematisch werden nachzuweisen, dass eine vierwöchige Probezeit und die Impfung, Chippung und Kastration vereinbart wurden. Um zu prüfen wie Sie weiter vorgehen können, müssten Sie sich zunächst entscheiden, ob Sie den Kater nun behalten oder zurückgeben möchten. Wenn Sie ihn -zum Wohle Ihrer ersten Katze- zurückgeben wollen, müsste geklärt werden, ob Sie Ihren Freund zunächst schriftlich zur Rücknahme innerhalb einer bestimmten Frist auffordern müssten oder ob Sie den Kater direkt an einen Dritten weitergeben können. Wenn Sie den Kater behalten wollen, müssten Sie Ihren Freund zunächst schriftlich auffordern, den Kater auf seine Kosten impfen, chippen und kastrieren zu lassen, bevor Sie dies selbst veranlassen. Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten.

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