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Artzkostenübernahme nach Hundefriseurbesuch

von Ines W.

Sehr geehrte Frau RA Fries, ich bin ausgebildete Hundefriseurin und habe selber einen Bichon Frise. Letzten Mittwoch (20.07.11) war eine Mischlingshündin (Cocker/Frise) bei mir zum Frisieren. Ihre Besitzerin nebst Tochter sind während des Fisierens dabei geblieben. Diese Hündin war zum Teil stark verfilzt, insbesondere an den Beinen und Pfoten. Nach ca. 4 Stunden mühevoller Kleinstarbeit mit Kamm und Bürste habe ich diese Hündin zu 80% entfilzt. Die Besitzern war am Ergebnis recht zufrieden. Am nächsten Tag ruft sie mich an, dass sie mit ihrer Hündin beim Tierarzt war weil sie sich so stark juckt. Auch an dem darauffolgenden Samstag und Montag (23.+25.7.) war sie abermals beim Tierarzt wegen der Juckreize. Nun will sie, dass ich diese Tierarztkosten sowie den Ausfall von 2 Hundespieltreffen ihr bezahlen soll. Ich habe heute mit beiden Tierärztinnen gesprochen. Die 1. Ärztin bei der sie am Donnerstag gleich war, hat keinerlei Verletzungen festgestellt außer eine Leckstelle an ihrer Vulva. Da habe ich die Haare bis auf ca. 7 mm abschneiden müssen, da sie an dieser Stelle total verklebt war. Die Ärtzin meinte, dass das Jucken da normal sei, weil die Haare eben jetzt dort kurz sind. Die zweite Ärztin vom Samstag hat dann festgestellt, auf Grund des Juckens, dass durch unentwegtes Lecken kleine Verletzungen und Ekzeme erkennbar sind. Bin ich nun an dieser Misere Schuld und muss die Kosten übernehmen? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem Ihre Kundin die Erstattung der Tierarztkosten sowie den Ausfall von zwei Hundespieltreffen verlangt, verlangt Sie von Ihnen Schadensersatz. Diesen müssten Sie nur dann leisten, wenn es 1.) überhaupt einen Schaden gibt, 2.) Sie diesen verursacht haben und 3.) Sie schuldhaft bzw. widerrechtlich gehandelt haben. In einem möglichen Gerichtsverfahren müsste Ihre Kundin alle diesen Voraussetzungen beweisen können, was nicht einfach sein dürfte. Anhand Ihrer Schilderung könnte man bereits den Schadenseintritt bezweifeln, da Sie die Hündin schließlich nicht verletzt haben. Dass Sie nach der Behandlung starken Juckreiz hatte, könnte eine “normale“ Folge der stundenlangen Behandlung und der damit einhergehenden Reizung der Haut sein. Da Sie schreiben, dass das Fell der Hündin stark verfilzt war und das Fell an der Vulva verklebt war, könnte es sein, dass die Haut der Hündin bereits vor Ihrer Behandlung bereits gereizt oder entzündet war. Falls Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben, könnten Sie die Sache zur Bearbeitung an diese abgeben, da eine Versicherung nicht nur berechtigte Ansprüche reguliert, sondern auch unberechtigte Forderungen abwehrt. Andernfalls könnten Sie sich hinsichtlich des konkreten weitere Vorgehens anwaltlich beraten lassen.

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