zurück zur Übersicht

Hund trotz Verbot angeschafft, soll nun entfernt werden

von Iwona T.

Hallo ich habe eine Frage, In unserem Mietvertrag steht das wir keine Hunde im Haushalt halten können.Meine Mutter Hat meinem Sohn ein Hund Gekauft den wir schon über 1 Jahr halten. Jeder 2te Haushalt hat auch einen Hund,obwohl sie den selben Mietvertrag haben wie wir,da eine Türkische Familie in unser Haus eingezogen ist gibt es nur noch probleme mit unserem Hund da die kinder der Türkischen Familie den Hund provozieren deshalb ist es Selbstverständlich das er Bellt! Daraufhin meint die Mutter des Sohnes der Hund ist aggressiv und hätte ihn Gebissen worüber ich lachen muss .Daraufhin haben sie die Wohngemeinschaft allamiert und wir haben ein schreiben bekommen in dem drinsteht das der Hund bis zum 31.08.2011 entsorgt werden Muss! Und wir wollen/werden unseren kleinen Liebling Nicht! abgeben. Jetzt zu meiner Frage wo soll ich mir Hilfe hohlen ? bitte um schnelle Antwort Mfg:

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst muss die Formulierung des Verbotes in Ihrem Mietvertrag überprüft werden, da ein Vermieter grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht oder sie generell verbietet. Des Weiteren muss geklärt werden, ob und seit wann der Vermieter von der Hundehaltung wusste und sie eventuell stillschweigend geduldet hat. Auch dass viele weitere Hunde im Haus gehalten werden, muss berücksichtigt werden. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, ob der Vermieter tatsächlich die Abschaffung des Hundes fordern darf. Falls Sie Mitglied in einem Mieterschutzverein sind, können Sie sich auch dort beraten lassen.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung