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Kater kastriert durch fremde Person

von Manuela R.

Sehr geehrte Frau Fries, Ich habe eine unglaubliche Geschichte für sie und benötige Ihr Wissen: Am 10. Mai 2011 ist mein Kater, nachdem er schon länger immer mal wieder für höchstens 2 Tage streunern war, verschwunden. Glücklicherweise habe ich ihn nun, am Montagabende den 25.07.2011 zufällig beim spazierengehen wiedergefunden und natürlich sofort eingepackt:) Vor lauter Glück habe ich ganz übersehen das er tättowiert und kastriert worden ist, was dann bei der Tierärztin rauskam. Ich bin mir zu 100% sicher das es mein Kater ist und die Tieräztin konnte das auch bestätigen. Außerdem habe ich noch seine Schwester zu Hause und eine Freundin, von der ich die Beiden bekommen habe, hat die Mutter. (Die übrigens auch bestätigt hat, dass das mein Kater ist) Durch die Tättowierung konnten die Personen ermittelt werden, die ihn kastriert und tättowiert und, wie ich dann erfahren habe, auch geimpft haben. Sehr begeistert waren sie nicht zu hören, dass ich den Kater wieder bei mir habe. Im Gegenzug war ich nicht besonders begeistert zu hören, dass sie ihn schon am 26. Mai 2011 kastrieren und tättowieren haben lassen, ohne einen Versuch den Besitzer zu ermitteln. Nun stellt sich natürlich für mich die Frage: Können diese Personen den Kater wieder zurückfordern? Ich kann ohne Probleme beweisen das es mein Kater ist... Und: Bin ich verpflichtet ihnen das Geld für die Kastration usw. zu ersetzen? Ich hoffe ich konnte Ihnen alle Informationen geben die Sie benötigen! Mit freundlichen Grüßen, Manuela R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ist dazu zu sagen, dass die Leute sich unter Umständen der Fundunterschlagung strafbar gemacht haben könnten, falls sie den Kater nicht unverzüglich nach dem Fund bei der zuständigen Behörde bzw. dem Tierheim gemeldet haben. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass Ihr Freigängerkater –trotz des regelmäßigen längeren Streunens- weder gechippt, noch tätowiert noch kastriert war, was die Suche eines Tierheims nach dem Besitzer schwierig bis unmöglich macht. Da Sie den Kater innerhalb weniger Tage zurückerhalten haben, sind die zwischenzeitlichen Besitzer nicht Eigentümer geworden und hätten keinen Anspruch auf Herausgabe des Katers. Hinsichtlich der zu erstattenden Tierarztkosten müsste zwischen den Kosten für die Impfung und der Kastration unterschieden werden, da dem Finder nur die notwendigen Kosten zu erstatten sind, wie z. B. die Impfung. Statt dessen könnte man überlegen, ob Sie nicht einen Schadensersatzanspruch gegen die Leute haben, da die Kastration -rein rechtlich- eine Sachbeschädigung war. Sollten die Leute tatsächlich die Herausgabe bzw. die Zahlung der Tierarztkosten fordern, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

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