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überforderter Hundehalter

von Daniela K.

Guten Tag, in meiner Nachbarschaft gibt es einen Hundebesitzer, der objektiv aufgrund seiner eigenen Gebrechlichkeit nicht in der Lage ist, seinen 8jährigen lebhaften, neugierigen und absolut friedfertigen (nicht aggressiven) Schäfenhundrüden so zu versorgen und erziehen, wie es für das Tier nötig wäre. Der Halter (über 70 Jahre alt) kann selber weder richtig laufen noch sich bewegen und benutzt zur Fortbewegung täglich ein Klapprad, an der einen Hand immer den ziehenden Hund, den er ständig zurück zu ziehen versucht und dabei anschreit, übel beschimpft und - wenn es geht - mit der Leine schlägt. Der Mann selber macht einen verwahrlosten Eindruck und es erscheint so, dass er sich selber kaum versorgen kann(mangelnde Hygiene und schlechter Ernährungszustand).Der Hund ist nicht leinenführig, zieht eigentlich immer und springt - wenn er es schafft - Motorrädern hinterher; so heute früh an einer belebten Straße geschehen. Nur mit viel Geschick konnte verhindert werden, dass der Hund überfahren wird. Der Halter hatte sich vorsorglich erst einmal entfernt und erschien erst wieder, als wir den Hund an der Leine hatten. Mit dem Halter kann man auch nicht vernünftig reden, er hat wieder nur den Hund beschimpft, der aufgrund mangelnder Grunderziehung nichts für sein Verhalten kann. So jedenfalls geht es nicht weiter: Der Halter ist komplett mit der Hundehaltung überfordert. Was kann ich in einem solchen Fall tun? Herzlichen Dank bereits im voraus. Daniela

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zuständig für die Überprüfung von Hundehaltungsbedingungen sind das Ordnungs- sowie das Veterinäramt. Wenden Sie sich an beide Behörden mit der Bitte um Prüfung der Haltungsbedingungen und Einleitung geeigneter Maßnahme. Wenden Sie sich unbedingt schriftlich an die Behörden um zu vermeiden, dass Sie am Telefon abgewimmelt werden. Schildern Sie den Fall objektiv und ohne Gefühligkeiten. Wenn es Zeugen für die Vorfällen gibt und diese bereit sind als solche aufzutreten, benennen Sie diese mit Namen und Anschrift um den Sachbearbeitern so einfach wie möglich zu machen. Zusätzlich könnten Sie sich auch an den örtlichen Tierschutzverein wenden und um Mithilfe bitten.

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