zurück zur Übersicht abzocke Tierretung 03.08.2011 von Jana G. Hallo, mein Hund ist mir im Mai 2011 entlaufen weil einer meiner Gäste unaufmerksam war und die Tür offen gelassen hat. Normalerweise trägt er ein Geschir mit einer Telefonnummer und Adresse von mir aber das hat er in der Wohnung nicht um. Jedenfalls ist er sehr freiheitsliebend und denkt auch nicht dran wieder zurückzukommen. Ein Passant, ca 2km von meinem Wohnhaus entfernt, hat ihn aufgegriffen und dann die Tierrettung informiert. Er ist gechippt und auch bei Ihnen (TASSO) registriert. Ich versteh also nicht, warum die mobile Tierrettung nicht in der Lage ist den Chip auszulesen um sein zu Hause zu ermitteln. Sie haben ihn also ins 20-25 km entfernte Tierheim gebracht. Dieser Aufwand der Feuerwehr/ Tierrettung soll mich jetzt 174,00 € kosten da der Einsatz fast 2 Stunden gedauert hätte (was ich mir auch nicht vorstellen kann). Kann ich was dagegen unternehmen. Hätten Sie nicht gleich schauen müssen ob der Hund gechippt ist? Mit freundlichen Grüßen Jana G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine gesetzliche Pflicht in jedem Feuerwehr-Einsatzwagen ein Lesegerät mitzuführen gibt es nicht. Rein rechtlich ist die zuständige Stelle für Fundtiere das Fundbüro bzw. das örtliche Tierheim, nicht jedoch die Feuerwehr. Daher ist die Feuerwehr verpflichtet ein Fundtier ins Tierheim zu bringen, andernfalls könnten sich die Feuerwehrleute unter Umständen wegen Fundunterschlagung strafbar machen. Ich gehe davon aus, dass Sie einen Gebührenbescheid der Stadt Dresden erhalten haben. In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheid finden Sie sowohl die Frist als auch die zuständige Stelle wo Sie Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben können. Ob dies sinnvoll ist und Aussicht auf Erfolg hat, kann ohne die Vorlage des konkreten Bescheid nicht beurteilt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine gesetzliche Pflicht in jedem Feuerwehr-Einsatzwagen ein Lesegerät mitzuführen gibt es nicht. Rein rechtlich ist die zuständige Stelle für Fundtiere das Fundbüro bzw. das örtliche Tierheim, nicht jedoch die Feuerwehr. Daher ist die Feuerwehr verpflichtet ein Fundtier ins Tierheim zu bringen, andernfalls könnten sich die Feuerwehrleute unter Umständen wegen Fundunterschlagung strafbar machen. Ich gehe davon aus, dass Sie einen Gebührenbescheid der Stadt Dresden erhalten haben. In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheid finden Sie sowohl die Frist als auch die zuständige Stelle wo Sie Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben können. Ob dies sinnvoll ist und Aussicht auf Erfolg hat, kann ohne die Vorlage des konkreten Bescheid nicht beurteilt werden.