zurück zur Übersicht

Sodomie

von Irene F.

Liebes Tasso-Team, ich bin erschüttert darüber, daß Sodomie in Deutschland erlaubt ist. Es gibt einen Fall in Wetzlar, da wurde eine Perverser vom Gericht freigesprochen, obwohl er offen zugab, Sex mit seinen Hunden zu haben. Er holte sich aus dem Tierheim Wetzlar eine Retriever-Hündin. Das Tierheim recherchierte, erfur von seiner Neigung und zeigte ihn an. Vor Gericht sprach man ihn frei, weil Sex nicht schlimm genug für Tiere ist, diese Qual hält ein Hund aus! Die tierärztliche Untersuchung des Hundes ergab starke Rötungen im Analbereich, der Hund war verstört, wollte sich nicht untersuchen lassen, wurde dem Kerl aber nicht weggenommen!!! Kann man nicht Umfragen o.ä. starten, damit dieses Gesetz rasch geändert wird??? Ich finde das ungeheuerlich!!! Viele Grüße Irene F.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bis 1969 wurde der sexuelle Missbrauch an Tiere noch als Straftat verfolgt. Mit Streichung dieses Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ist dieses Verhalten nicht mehr ausdrücklich verboten. Legal ist „Sodomie“ oder auch „Zoophilie“, jedoch nicht. Bedauerlicherweise ist jedoch die Hürde für Behörden etc. sehr hoch um Einschreiten zu können und Maßnahmen gegen den Täter ergreifen zu können. Eindeutig strafbar ist gemäß § 184 a StGB die Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften. Auch die Herstellung solcher Schriften ist bereits mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt. Auch im Tierschutzgesetz findet sich etwas zu diesem Thema. Gemäß § 17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier 1.) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leider oder 2.) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. An dieser Formulierung „erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zeigt sich die Schwierigkeit für die Behörden und Gerichte, da diese nicht nur nachweisen müssen, dass dem Tier „erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zugefügt werden. Verschiedene Organisationen, wie z.B. Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) TASSO und PETA etc., engagieren sich für eine Neufassung des Tierschutzgesetzes. Auf politischer Ebene haben Bündnis 90/Die Grünen bereits einen neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes vorgelegt, der im Herbst diesen Jahres in den Bundestag eingebracht werden soll. Auch die Landestierschutzbeauftragte von Hessen setzt sich für eine entsprechende Gesetzesänderung ein.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung