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Niedersächsisches Hundegesetz: Vor dem 03.07.2011 Tätowierte Hunde

von Michael B.

Sehr geehrte Frau Fries, muss ich nach dem neuen Hundegesetz meinen Hund gewölft am 06.08.2010 und tätowiert chippen lassen oder nicht? Ich habe nicht die Absicht mit dem Hund ins Ausland zu fahren. Danke und Gruß Michael

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ist nicht neu, sondern das „alte“ Niedersächsische Hundegesetz wurde neu gefasst und ist am 01.07.2011 in Kraft getreten. Neben der Pflicht, dass nun jeder Hundehalter bis zum 01.07.2013 einen Sachkundenachweis durch einen bestandenen Test erbringen muss, ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung für Hunde ab dem 6. Lebensmonat eingeführt worden. Des Weiteren besteht seit dem 01.07.2011 nun die Kennzeichnungspflicht eines jeden Hundes durch einen Chip sowie die entsprechende Registrierung. Ob Sie mit ihrem Hund ins Ausland reisen wollen oder nicht, hat damit nichts zu tun. Die Chippflicht bei Reisen mit Tiere geht aus einer EU-Verordnung zum Reisen mit Heimtieren hervor und mit dem NHundG nichts tun. Daher müssen Sie Ihren Hund chippen und registrieren lassen.

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