zurück zur Übersicht Ab und zu Bellen? 07.08.2011 von Uschi D. Mein Zwergschnauzer bellt wirklich nur ab und zu, und das dann auch zu Zeiten wo er wirklich auch dürfte. Also nicht Nachts und auch nicht zwischen 12:00 und 15:00 Uhr denn da bin ich meist eh nicht da. Trotzdem verlangt eine Mitmieterin, daß ich mich von meinem Tier trennen sollte, wäre das rechtlich wirklich erlaubt, vor allem weil sich in einem 9-Parteien-Haus schon vier dieser Frau angeschlossen haben, obwohl mein Hund wirklich, wenn er bellt, dann auch nur ganz kurz bellt!! Mit freundlichen Grüßen ich bin sehr dankbar für Ihre baldige Antwoet Uschi Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst einmal können Ihre Mitmieter nicht darüber entscheiden, ob Sie den Hund abgeben sollen oder nicht. Allein Ihr Vermieter kann Sie auffordern den Hund aus der Wohnung zu entfernen. Die Mitmieter könnten sich jedoch an den Vermieter wenden und eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung ankündigen. Spätestens dann wird Ihr Vermieter wahrscheinlich tätig werden. Sollte er aufgrund der Beschwerden Ihrer Mitmieter die Entfernung des Hundes fordern, sollten Sie dies anwaltlich bzw. von einem Mieterverein überprüfen lassen. Wichtig zu wissen wäre auch, ob Ihr Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt bzw. ob Sie eine Genehmigung des Vermieters haben. Leider ist die Rechtsprechung beim Thema Lärmbelästigung durch Hundegebell sehr hundefeindlich. Daher sollten Sie versuchen die Angelegenheit gütlich beizulegen bzw. -wenn in Ihrem möglich- Ihren Vermieter um Vermittlung zwischen Ihnen und den Nachbarn bitten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst einmal können Ihre Mitmieter nicht darüber entscheiden, ob Sie den Hund abgeben sollen oder nicht. Allein Ihr Vermieter kann Sie auffordern den Hund aus der Wohnung zu entfernen. Die Mitmieter könnten sich jedoch an den Vermieter wenden und eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung ankündigen. Spätestens dann wird Ihr Vermieter wahrscheinlich tätig werden. Sollte er aufgrund der Beschwerden Ihrer Mitmieter die Entfernung des Hundes fordern, sollten Sie dies anwaltlich bzw. von einem Mieterverein überprüfen lassen. Wichtig zu wissen wäre auch, ob Ihr Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt bzw. ob Sie eine Genehmigung des Vermieters haben. Leider ist die Rechtsprechung beim Thema Lärmbelästigung durch Hundegebell sehr hundefeindlich. Daher sollten Sie versuchen die Angelegenheit gütlich beizulegen bzw. -wenn in Ihrem möglich- Ihren Vermieter um Vermittlung zwischen Ihnen und den Nachbarn bitten.