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Unsere Katze wurde von der Nachbarin angefahren

von Marion W.

Sehr geehrte RA Fries, vor drei Tagen wurde unsere Katze von der Nachbarin mit dem Auto angefahren. Sie hat ohne uns Bescheid zu geben nun unsere Katze in die Tierklinik vor Ort eingeliefert. Die entstandenen Kosten sind enorm. Wer muss jetzt für die Kosten aufkommen? Zahlt sowas die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin? Für Ihre Antwort wären wir sehr dankbar.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gesetzlich normiert, dass wer fremdes Eigentum beschädigt, dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Darunter fallen auch die notwendigen Tierarztkosten für die Verletzung eines fremden Tieres. Fordern Sie die Nachbarin schriftlich auf, Ihnen die entstandenen Tierarztkosten zu erstatten. Fügen Sie die Rechnungen bei und setzen auch eine Zahlungsfrist um die Sache voranzutreiben. Wahrscheinlich wird Ihre Nachbarin dies der Versicherung übergeben, die den Schaden regulieren wird. Je nach Höhe der Tierarztkosten, könnte die Versicherung bzw. die Nachbarin einwenden, dass die Summe höher als der Wert der Katze sei. Dies brauchen Sie nicht gegen sich gelten lassen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch hohe notwendigen Tierarztkosten für ein verletztes Tier zu erstatten sind, solange sie nicht “unverhältnismäßig“ seien. Ab wann die Unverhältnismäßigkeit vorliegt, müsste im Ergebnis anhand den Umständen des Einzelfalles von eine Gericht geklärt werden. Einen festen Eurobetrag gibt es dafür nicht.

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