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Kleiner Hund wurde gebissen

von Martina E.

Guten Morgen Frau Rechtsanwältin Fries, Am 06.08.11 saßen wir mit unseren beiden kleinen Yorkshire Terriern Gizmo+Vicky auf einen Freisitz. Der Freisitz war gut besucht, Vicky lag unter dem Tisch u. Gizmo unter meinen Stuhl, beide waren angeleint. Auf einmal ging alles sehr schnell! Eine Familie mit ihrem Dalmatiner ging an unseren Stuhl vorbei, ohne irgendwelche Anzeichen schnappte sich der große Hund unseren kleinen Gizmo (2Kg) und hielt ihn ein paar Sekunden in seinem Maul fest, die Leute schlugen auf ihren Hund ein, dann ließ er Gizmo fallen, ich nahm ihn sofort hoch, er gab keinen Ton von sich. Da ich erstmal keine Wunden feststellen konnte, übergab ich Gizmo meinen Mann, damit er noch mal guckt,er hob ihn hoch u. in dem Moment kam eine Hühnerei große Beule an der rechten Seite raus. Wir ließen uns kurz Namen u. Adresse geben u. fuhren sofort in die Leipziger Tierklinik u. das war richtig. Dort mußte ihm in einer Not-OP die rechte Niere entfernt, Muskeln u. Magenwand angenäht werden. Die Blutwerte der linke Niere sind noch nicht im grünen Bereich. Es müssen jährliche Folgeuntersuchungen gemacht werden. Am 07.08.11 haben wir die Familie des Dalmatiners informiert. Sie wollten noch ein paar Angaben von uns u. wollten am 08.08.11 ihre Versicherung darüber informieren. Bis jetzt haben wir noch nichts gehört, weder von der Versicherung noch von der Familie. Was können wir noch tun? Wer kommt für die Tierarztkosten u. die Folgekosten auf? Wir würden uns über eine Antwort von Ihnen sehr freuen Mit freundlichen Grüßen Familie E.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Offensichtlich haben Sie die Kontaktdaten der Halter des Dalmatiners. Gemäß § 833 BGB sind diese verpflichtet alle Schäden zu ersetzen, die ihr Tier verursacht hat. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall sollten Sie das Verhalten der Halter nicht hinnehmen. Fordern Sie sie schriftlich auf, die entstandenen Kosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Weisen Sie ausdrücklich auf die notwendigen Folgenuntersuchungen hin und dass zukünfitge Kosten ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Sollten die Halter sich weiterhin weigern bzw. dies ignorieren, sollten die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage abgewogen werden. Ob Sie einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten oder nur eines Teils haben, kann hier nicht beantwortet werden, da dafür der Einzelfall im Detail bekannt und geprüft sein muss.

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