zurück zur Übersicht Wie viel Hunde darf man eigentlich halten 16.08.2011 von Maria B. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe mal eine Frage: Gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, wie viel Hunde man in einem Wohngebiet halten darf? Wir haben jetzt 8 Hunde und leben in einem großen Haus mit Grundstück nur zwei unserer Nachbarn haben sich nun beschwert. Gibt es da irgendwelche rechtlichen Mittel, die sie gegen uns einsetzen können? Mit freundlich Grüßen Maria Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ein konkretes Gesetz, in dem eine Höchstzahl von zu haltenden Hunden vorgegeben ist, gibt es nicht. Jedoch gibt es einige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Falls die Hunde draußen in Zwingern gehalten werden, ist u.a. das Bauordnungsrecht einschlägig. So hat z.B. der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg 2003 in einem Eilverfahren beschlossen, dass die Haltung im Freien von mehr als einem Hund in einem Mischgebiet unzulässig sein kann. Werden die Hunde jedoch im Haus gehalten, könnten die Nachbarn z.B. wegen Lärmbelästigung durch Hundegebell versuchen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Des Weiteren könnten die Nachbarn Sie beim Ordnungs- oder dem Veterinäramt anzeigen, wegen nicht artgerechter Hundehaltung. Da Sie jedoch nicht schreiben, ob es sich um große Hunde handelt und wie viele Quadratmetern den Hunden zur Verfügung stehen, kann dies nicht bewertet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ein konkretes Gesetz, in dem eine Höchstzahl von zu haltenden Hunden vorgegeben ist, gibt es nicht. Jedoch gibt es einige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Falls die Hunde draußen in Zwingern gehalten werden, ist u.a. das Bauordnungsrecht einschlägig. So hat z.B. der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg 2003 in einem Eilverfahren beschlossen, dass die Haltung im Freien von mehr als einem Hund in einem Mischgebiet unzulässig sein kann. Werden die Hunde jedoch im Haus gehalten, könnten die Nachbarn z.B. wegen Lärmbelästigung durch Hundegebell versuchen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Des Weiteren könnten die Nachbarn Sie beim Ordnungs- oder dem Veterinäramt anzeigen, wegen nicht artgerechter Hundehaltung. Da Sie jedoch nicht schreiben, ob es sich um große Hunde handelt und wie viele Quadratmetern den Hunden zur Verfügung stehen, kann dies nicht bewertet werden.