zurück zur Übersicht Mieter hat Problem mit Hund 18.08.2011 von Daniel P. Guten Tag, Es gab einen Vorfall dass mein Hund mit 10 Wochen den Jungen (16j - leichtes Herzleiden) unserer Nachbarin angesprungen hat, aufgrund der überschwenglichen Begrüßungen wie Welpen sie gerne vollführen. Ich habe mich dafür überschwänglich entschuldigt und hatte auch Verständnis für ihre Aufgebrachtheit, auch wenn es keine aggressive Handlung war, ist es trotzdem nicht schön. Trotz ihrer Behauptung, es nicht zu tun, hat sie mich bei dem Vermieter gemeldet (ich habe davor vergessen, den Hund zu melden bei demselbigen) Nun läst dieser nicht mit sich reden, und möchte dass ich meinen Hund weggebe, was soll ich tun? Darf er mir die Wohnung fristlos kündigen? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar darf Ihr Vermieter Ihnen nicht sofort die Wohnung fristlos kündigen. Er könnte Sie jedoch wirksam abmahnen und Ihnen aufgeben, den Hund aus der Wohnung zu entfernen. Erst wenn Sie sich weigern würden, könnte er den Mietvertrag kündigen. Um bewerten zu können, ob Ihr Vermieter tatsächlich berechtigt ist die Abschaffung des Hundes zu fordern, müsste zunächst geprüft werden, was in Ihrem Mietvertrag zur Tier- bzw. Hundehaltung steht und ob die Klausel überhaupt wirksam ist. Lassen Sie sich daher anwaltlich oder von einem Mieterverein beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar darf Ihr Vermieter Ihnen nicht sofort die Wohnung fristlos kündigen. Er könnte Sie jedoch wirksam abmahnen und Ihnen aufgeben, den Hund aus der Wohnung zu entfernen. Erst wenn Sie sich weigern würden, könnte er den Mietvertrag kündigen. Um bewerten zu können, ob Ihr Vermieter tatsächlich berechtigt ist die Abschaffung des Hundes zu fordern, müsste zunächst geprüft werden, was in Ihrem Mietvertrag zur Tier- bzw. Hundehaltung steht und ob die Klausel überhaupt wirksam ist. Lassen Sie sich daher anwaltlich oder von einem Mieterverein beraten.