zurück zur Übersicht Pferd zu Tode gekommen 18.08.2011 von Tanja E. Ich war Einsteller in einem Pferdestall, leider habe ich keinen Vertrag bekommen. Die Stallchefin hat einfach ein anderes fremdes Pferd zu meiner Stute gestellt und es gab einen Kampf, wobei mein Pferd sehr schwer verletzt wurde. Ich musste es in die Klinik bringen (Kosten waren 2700Euro) leider musste ich sie doch einschläfern lassen. Ich habe mein 2. Pferd nun anderweitig untergestellt. Und die ehemalige Stallchefin hat keine Versicherung und sagt, es ist ihr alles egal. Ich war beim Anwalt jedoch war der irgendwie komisch er meinte was ich denn wolle. Ich will Gerechtigkeit eigentlich weil meine Stute sicher noch am Leben wäre, wäre diese Wand und die Nägel davon nicht in mein Pferd gestürzt. Was kann ich konkret tun bitte helfen sie mir, ob das Aussichten hat bei Gericht und ob ich obwohl ich keinen Einsteller Vertrag habe auch Rechte habe. Liebe Grüsse Tanja Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko einer Schadensersatzklage gegen die Stallbetreiberin können auf diesem Wege leider nicht bewertet werden, da zunächst die genauen Umstände des Vorfalles bekannt sein müssen. Da Sie als Klägerin beweispflichtig sind, müsste z.B. auch geprüft werden, ob geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen. Da Sie leider keinen schriftlichen Vertrag haben, müssten Sie auch die mündlichen Abreden, die Sie mit der Stallbetreiberin getroffen haben, anderweitig beweisen können. Des Weiteren müsste geprüft werden, ob die Stallbesitzerin und/oder der Halter des fremden Pferdes haftbar sind. Um eine verbindliche rechtliche Überprüfung der Erfolgsaussichten eines Prozesses zu erhalten, lassen Sie sich am Besten von einem Kollegen oder einer Kollegin, der bzw. die sich auf das Pferderecht spezialisiert hat, erneut beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko einer Schadensersatzklage gegen die Stallbetreiberin können auf diesem Wege leider nicht bewertet werden, da zunächst die genauen Umstände des Vorfalles bekannt sein müssen. Da Sie als Klägerin beweispflichtig sind, müsste z.B. auch geprüft werden, ob geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen. Da Sie leider keinen schriftlichen Vertrag haben, müssten Sie auch die mündlichen Abreden, die Sie mit der Stallbetreiberin getroffen haben, anderweitig beweisen können. Des Weiteren müsste geprüft werden, ob die Stallbesitzerin und/oder der Halter des fremden Pferdes haftbar sind. Um eine verbindliche rechtliche Überprüfung der Erfolgsaussichten eines Prozesses zu erhalten, lassen Sie sich am Besten von einem Kollegen oder einer Kollegin, der bzw. die sich auf das Pferderecht spezialisiert hat, erneut beraten.