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Hund entlaufen im Vogelschutzgebiet

von Marie-Pierre M.

Hallo, Wir wohnen im Jockgrim und unser Hund ist uns ab und zu entlaufen. Heute morgen wieder.Auf unser Suchaction hin, ist er uns entegegengekommen. Meine Frage: Wir sind nahe eine Vogelschutzgebiet.In der Brutzeit muss er an der Leine ausfgeführt werden. Sonst frei aber immer abrufbar.Nun, jetzt wenn er allein dorthin geht,kann er erschossen werden, weil er in diesem "verbotenem" Gebiet spazieren geht? Auch wenn er überhaupt kein Gefahr da setht? Allgemein, wenn mein Hund leider ohne Geschirr "spazieren" lauft, wird er dazu als Freiwild bezeichent und zu freischuss sofort abgegeben? Mein Mann und ich sind verschiedene Meinungen und ich hätte gern eine rechtliche Information dazu. Vielen EDank für Ihre Antwort und noch einen schönen Tag MP. Chacko ist sonst ein seht umganglicher mitlerer Hund von Höhe 30cm..Er hat ein Erscheinungsbild das keinem Angst macht, er springt weder auf Menschen, noch auf Fahrräder... Er ist 3 Jahre alt.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Thema “Hund im Wald bzw. Schutzgebieten“ ist leider nicht in einem Gesetz einheitlich geregelt sondern wird in vielen verschiedenen Bundes- und Landesgesetzes (z.B. Bundesjagdgesetz, Landschaftsgesetze, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass eine Anleinpflicht in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege gilt. Zwar ist richtig, dass Jäger wildernde Hunde als letzes denkbares Mittel abschießen dürfen, da außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke Jagdgebiet ist. Ab wann ein Hund aber tatsächlich wildert, ist in dem jeweiligen Landesgesetz geregelt. Im Jagdgesetz NRW z.B. gelten als wildernde Hunde solche, “die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, …“. Da Sie schreiben, dass Ihr Hund regelmäßig wegläuft deckt sich das nicht mit Ihrer Aussage, dass er frei immer abrufbar sei. Auch wenn Ihr Hund keine Menschen anspringt oder Fahrräder jagt, so kann man als Laie die Gefahren für die dort lebenden Wildtiere, die von Hunden ausgehen, nicht erkennen. Sie sollten zum Schutz des Hundes und der Wildtiere Ihren Hund an seinen Alleingängen hindern.

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