zurück zur Übersicht Umschreibung der Ahnentafel zu Zuchtzwecken ? 29.08.2011 von Sabine S. Sehr geehrte Frau Fries, hiermit wende ich mich nun vertrauensvoll an Sie, in der Hoffnung, dass sie mir weiterhelfen können. Zu meinem Problem: Ich habe vor ca.2Jahren eine Flatcoated Retriever Hündin von einer Züchterin im DRC gekauft. Ich muß dazu sagen dass ich mit der Züchterin seit ca. 7Jahren weitläufig befreundet bin. Mit dem Kaufvertrag habe ich ihr das Zuchtrecht an meiner Hündin für einen Wurf unterschrieben. Soweit sogut, nun besteht für mich das eigentliche Problem. Da ich die Hündin zum normalen Kauf- preis von 1300€ erworben habe und somit auch als Eigentümer in der Ahnentafel stehe, erwartet die Züchterin nun, dass ich die Ahnentafel für ca. 5-6 Monate auf sie und ihren Mann umschreiben lasse.(Ohne Verkauf-es fließt also kein Geld). Laut ihrer Aussage wäre es in diesem Verein (DRC) "normal" und "ein Leihvertrag hätte so einen bitteren Beigeschmack". Ich bin daraufhin ein wenig schockiert gewesen, da ich ja mit Umschreiben der Ahnentafel "keinerleiRechte" an meiner eigenen Hündin hätte. Andererseits verstehe ich natürlich auch das Problem der Züchterin. Ich würde mich in dieser Sache, wie sie sicherlich verstehen werden, ungern an die entsprechende Zuchtwartin wenden wollen, da sich 1. die Züchter untereinander fast alle kennen und 2. meine Züchterin natürlich auch ihre "guten Ruf" zu verlieren hätte. Ich würde nun gerne wissen, ob sich vertraglich etwas machen lässt, dass meine Hündin, trotz vorübergehender Umschreibung der Ahnentafel (von ca. 5-6 Monate) wieder in meinen Besitz kommt. Erwähnen möchte ich noch, dass die Züchterin mein absolutes, uneingeschränktes Vertrauen genießt, die Zucht betreffend. Sorge macht mir die vorübergehende, schriftlich festgehaltene "Besitzlosigkeit" meiner Hündin. In der Hoffnung auf eine baldige Antwort und 1000 Dank im voraus verabschiede ich mich mit herzlichen Grüßen Sabine Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl die Eintragung in der Ahnentafel allein noch kein Eigentumsnachweis an einem Hund ist, so könnte diese Umschreibung zusammen mit der Aushändigung der Hündin an die Züchterin für diesen Zeitraum rein äußerlich auf einen Eigentumsübergang hinweisen. Käme es also zu einem Streit zwischen Ihnen und der Züchterin und sie würde Ihnen die Hündin nicht zurückgeben wollen, müssten Sie beweisen, dass es sich lediglich um eine Art Leihgabe an die Züchterin handelte. Dies könnte z.B. durch ein schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Züchterin erfolgen. Für eine detaillierte Prüfung der Rechtslage bzw. Ihrer Möglichkeiten müsste aber zunächst der Kaufvertrag mit der entsprechenden Klausel vorliegen und geprüft werden. Ich rate Ihnen dringend sich abzusichern, da Sie leider nicht die Erste wären, wo aus einem Vertrauensverhältnis ein Rechtsstreit erwächst.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl die Eintragung in der Ahnentafel allein noch kein Eigentumsnachweis an einem Hund ist, so könnte diese Umschreibung zusammen mit der Aushändigung der Hündin an die Züchterin für diesen Zeitraum rein äußerlich auf einen Eigentumsübergang hinweisen. Käme es also zu einem Streit zwischen Ihnen und der Züchterin und sie würde Ihnen die Hündin nicht zurückgeben wollen, müssten Sie beweisen, dass es sich lediglich um eine Art Leihgabe an die Züchterin handelte. Dies könnte z.B. durch ein schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Züchterin erfolgen. Für eine detaillierte Prüfung der Rechtslage bzw. Ihrer Möglichkeiten müsste aber zunächst der Kaufvertrag mit der entsprechenden Klausel vorliegen und geprüft werden. Ich rate Ihnen dringend sich abzusichern, da Sie leider nicht die Erste wären, wo aus einem Vertrauensverhältnis ein Rechtsstreit erwächst.