zurück zur Übersicht Katzenentführung Tierarztrechnung soll nun bezahlt werden 01.09.2011 von Alexander F. Hallo Frau Ann- Kathrin Fries, wir haben unser Besitzrecht unserer Katze "Apollo" abtreten müssen. Zum Fall. Eine Anwohnerin aus unserer Nachbarschaft hat unseren Kater Apollo andauern gefüttert obwohl Sie wusste das die Katze uns gehört. Selbst nach längerem Gespräch und Ermahnung die Katze doch bitte nicht mehr zu füttern da sie sonst nicht mehr zu uns kommt hörte sie nicht damit auf. Nun haben wir unseren Apollo schon ein 3/4 Jahr nicht mehr gesehen und sollten nun eine Arztkostenrechnung bezahlen. Wir weigerten uns natürlich da die Katze ja nicht mehr in unserem Haushalt gelebt hat. Meine Tochter von 6 Jahren war über diese Entscheidung sehr traurig, aber was bringt es mir die Katze wieder zu uns zu holen wenn sie einen Tag später doch wieder bei dieser Frau ist. Kann Ich diese Frau in irgendeiner Weise rechtlich belangen. Sie wusste dass uns die Katze gehört, weil wir sie schon vom Tierheim abholen mussten wo die Frau sie abgegeben hatte. Also ist es doch ( Entführung) im weitesten Sinne. Oder? Im Übrigen geht es noch mehr Nachbarn mit Katzen so, weil diese Person jede frei laufende Katze in unserer Umgebung füttert. Über eine Nachricht von Ihnen würde Ich mich freuen LG Alexander Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da mündliche Ermahnungen offenbar nichts bewirken, könnten Sie die Dame schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf den Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Erfolgsaussichten kann an dieser Stelle nichts gesagt werden. Hinsichtlich der Tierarztrechnung wird aus Ihrer Schilderung leider nicht klar, ob der Tierarzt selbst oder die Nachbarin die Zahlung der Tierarztrechnung fordert und ob es sich um eine aktuelle oder eine ältere Rechnung handelt. Für die Frage, ob Sie verpflichtet sind diese Rechnung zu bezahlen, müsste zunächst geprüft werden, wer rechtlich Eigentümer der Katze ist. Bei der Prüfung der Eigentumslage handelt es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie und kann daher erst nach Kenntnis der gesamten Umstände bewertet werden. Neben dieser zivilrechtlichen Frage, könnte unter Umständen auch eine strafbare Handlung der Nachbarin in Frage kommen, so z.B. eine Unterschlagung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da mündliche Ermahnungen offenbar nichts bewirken, könnten Sie die Dame schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf den Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Erfolgsaussichten kann an dieser Stelle nichts gesagt werden. Hinsichtlich der Tierarztrechnung wird aus Ihrer Schilderung leider nicht klar, ob der Tierarzt selbst oder die Nachbarin die Zahlung der Tierarztrechnung fordert und ob es sich um eine aktuelle oder eine ältere Rechnung handelt. Für die Frage, ob Sie verpflichtet sind diese Rechnung zu bezahlen, müsste zunächst geprüft werden, wer rechtlich Eigentümer der Katze ist. Bei der Prüfung der Eigentumslage handelt es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie und kann daher erst nach Kenntnis der gesamten Umstände bewertet werden. Neben dieser zivilrechtlichen Frage, könnte unter Umständen auch eine strafbare Handlung der Nachbarin in Frage kommen, so z.B. eine Unterschlagung.