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eventuelle Tierentführung

von Hannelore S.

Sehr geehrte Frau Fries, vor ein paar Tagen ist meine Katze spurlos verschwunden und ich glaube, dass Sie vielleicht von einem Katzenfänger mitgenommen worden ist. Meine zweiteilige Frage lautet nun: kann und soll ich 1. Anzeige gegen unbekannt erstatten, obwohl mein einziger Beweis für diese Theorie eine Nachbarin ist, die einen Mann mit schwarzer Kapuze gesehen hat, der versucht hat Katzen anzulocken? und 2. wie groß sind meine Chancen bei einer Anzeige dem Täter auf die Spur zu kommen und die Katze wieder zu bekommen aus rein rechtlicher Sicht?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zwar ist nachvollziehbar, dass Sie den Eindruck haben, Ihre Katze sei mutwillig entführt bzw. gestohlen worden. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich allerdings noch keine konkreten Anhaltspunkte, die dies beweisen könnten. Oft werden Freigänger versehentlich in Kellern oder Schuppen eingesperrt und kehren dann nach ein paar Tagen wieder nach Hause zurück. Der Verdacht, dass gestohlene Katzen für Tierversuche oder als Felllieferant für die Bekleidungsindustrie verwendet würden, gibt es immer wieder. Oft im Zusammenhang mit durchgeführten Altkleidersammlung nach denen dann angeblich eine Vielzahl von Katzen verschwunden ist. Entsprechende Warnungen kursieren zuhauf im Internet. Ob dies der Wahrheit entspricht, lässt sich nur schwer sagen, ohne Zeugen oder gerichtsfeste Beweise ist es für die Behörden schwer etwas dagegen zu unternehmen. Zwar können Sie Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, dabei wird die Aussage Ihrer Nachbarin jedoch wahrscheinlich als Beweis nicht ausreichen.

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