zurück zur Übersicht Leinenpflicht 28.09.2009 von Volker L. Hallo, meinen Hund habe ich meist an der Leine. Ein Nachbar hingegen lässt seinen Hund grundsätzlich frei laufen. Leider können sich die beiden Rüden nicht leiden und der Hund des Nachbarn kommt freilaufend zu meinem angeleinten Rüden und bedrängt/verbellt Ihn. Auch kleinere Beiße- und Raufereien sind an der Tagesordnung. Natürlich fühle ich mich bei diesen Attacken auch belästigt. Ich habe den Herren schon angesprochen, leider sieht er nicht ein, dass es besser wäre sein Hund (der auch schon andere Menschen belästigt und erschreckt hat, da er immer frei herumläuft) anzuleinen. Welche Möglichkeiten bleiben mir? Einfach mit zusehen, das kann es nicht sein. Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Landgericht Coburg hat im Jahre 2002 (Az. 33 S 46/02) einen ähnlichen Fall entschieden. Wird der eigene Hund immer wieder von einem ganz bestimmten Hund attackiert, kann gegen den Halter des anderen Hundes ein Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Dies ist das Mittel um sich gegen Angriffe auf sein Eigentum zur Wehr zu setzen. Ziel ist es, den Halter unter Androhung eines hohen Ordnungsgeldes dazu zu verpflichten geeignete Maßnehmen zu ergreifen (Anleinen, Maulkorb etc.) um zu verhindern, dass sein Hund den eigenen immer wieder anfällt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Landgericht Coburg hat im Jahre 2002 (Az. 33 S 46/02) einen ähnlichen Fall entschieden. Wird der eigene Hund immer wieder von einem ganz bestimmten Hund attackiert, kann gegen den Halter des anderen Hundes ein Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Dies ist das Mittel um sich gegen Angriffe auf sein Eigentum zur Wehr zu setzen. Ziel ist es, den Halter unter Androhung eines hohen Ordnungsgeldes dazu zu verpflichten geeignete Maßnehmen zu ergreifen (Anleinen, Maulkorb etc.) um zu verhindern, dass sein Hund den eigenen immer wieder anfällt.