zurück zur Übersicht Mäusefallen gegen Freigänger ? 21.09.2011 von Sandra S. Hallo, ich wohne mit meiner Katze in einem Dorf sehr ruhig in einem Häuserblock. Meine Katze habe ich im Mietvertrag eintragen lassen. Wir wohnen ebenerdig mit einer schönen Terrasse, sie kann raus wie sie will, nachts nicht. Die Terrassen sind alle miteinander verbunden und es gibt keine Grenze. Jetzt sind welche eingezogen, die Frau hat wohl eine Katzenallergie, die ich auch nur im Streit mit ihrem Mann mitbekommen habe. Sie mag keine Katzen. In dem Haus gibt es noch drei Freigänger, insgesamt mit meiner sind sie zu viert. Da die Terrassen offen sind und jeder drauf kann wie sie wollen, machen es die Katzen sehr gerne. Sie hat mit ihrem Mann eines Tages wieder wegen der Katzen. beim Streit fiel das Wortmäuse-Falle oder sowas ähnliches. Sie will sie aufstellen, damit Katzen nicht mehr auf die Terrasse gehen. Jetzt habe ich Angst, dass sie das wahr macht oder was anderes anstellt, Gift oder sowas, da sie echt erbost ist. Sie hat mich noch nie angesprochen, obwohl sie weiß, dass eine der Katzen mir gehört. Es rennen noch andere Katzen herum, die nicht zum Haus gehören. Und einen Mäusebefall haben wir nicht außer den Mäusen auf dem Feld. Meine Frage: was kann ich machen ohne ein Nachbar Streit zu führen und was ist mein Recht? Vielen Dank für Ihre Mühe, Gruß Sandra mit Katze Hexe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Zwar ist der Ärger der Nachbarin bei einer Katzenhaarallergie nachvollziehbar, dies berechtigt sie jedoch nicht, die Katzen gewaltsam oder mittels Gift von ihrer Wohnung fernzuhalten. Falls ein nettes Gespräch mit der Nachbarin möglich ist, könnten Sie ihr z.B. anbieten ein Fernhaltespray o.ä. zu besorgen. Ob dies ihr bzw. die anderen Katzen dann tatsächlich abhält, ist eine andere Frage. Sie sollten versuchen einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden. Sollte die Nachbarin tatsächlich Mittel einsetzen, die Ihre Katze verletzen, könnte sich die Nachbarin Schadensersatzpflichtig machen, wobei Sie jedoch beweisen müssten, dass Ihre Nachbarin für die Verletzung Ihrer Katze verantwortlich ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Zwar ist der Ärger der Nachbarin bei einer Katzenhaarallergie nachvollziehbar, dies berechtigt sie jedoch nicht, die Katzen gewaltsam oder mittels Gift von ihrer Wohnung fernzuhalten. Falls ein nettes Gespräch mit der Nachbarin möglich ist, könnten Sie ihr z.B. anbieten ein Fernhaltespray o.ä. zu besorgen. Ob dies ihr bzw. die anderen Katzen dann tatsächlich abhält, ist eine andere Frage. Sie sollten versuchen einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden. Sollte die Nachbarin tatsächlich Mittel einsetzen, die Ihre Katze verletzen, könnte sich die Nachbarin Schadensersatzpflichtig machen, wobei Sie jedoch beweisen müssten, dass Ihre Nachbarin für die Verletzung Ihrer Katze verantwortlich ist.