zurück zur Übersicht Mein Kater wird vom Nachbarn nicht mehr ausgehändigt... 04.10.2011 von Marion L. Hallo Frau Fries, mein vermißter Kater wurde aufgrund eines Nachbar-Tipps am Freitag von mir in meiner Nachbarschaft endlich ausfindig gemacht. Die Freude war groß, bis der besagte Nachbar mir dann mitteilte mein Kater wolle bei ihm bleiben, schließlich sei er ein Streuner und vernachläßigt. Beim Tierarzt wäre er auch schon gewesen und mein Kater hätte wohl entschieden jetzt bei ihm zu bleiben. Trotz freundlicher Aufforderung machte er keine Anstalten mir das Tier zu geben und somit nahm ich meinen Kater einfach mit und forderte höflich Hernn X auf, meinen Kater künftig nicht mehr zu füttern und ihn auch nicht bei sich im Haus zu behalten, da das Tier sich sonst bei mir entfremden würde. Gestern jedoch war mein Kater wieder bei ihm im Haus und Hr. X gab mir meinen Kater trotz mehrmaliger Aufforderung nicht mit (obwohl ich den Kater im Haus sah!) ein Anruf von der Polizei das Tier bei Aufforderung des Eigentümers auszuhändigen wird weiterhin ignoriert. Werde ihn jetzt schriftlich noch einmal auffordern, habe aber das Gaefühl, dass er dies ignorieren wird. Wie hoch wären denn in so einem Fall die Anwaltskosten für mich, wenn ich rechtlich weitermachen müßte? Ich vermisse meinen Kater sehr und möchte ihn wiederhaben. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte der Herr Ihre schriftliche Unterlassungsaufforderung tatsächlich ignorieren, wird hoffentlich die Einschaltung eines Anwaltes den Herrn zur Vernunft bringen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser wird je nach Gericht zwischen 300 und 500 EUR angesetzt. Danach errechnen sich dann sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten. Bei einem Streitwert von 500,00 EUR belaufen sich die Anwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer auf ca. 100,00 EUR. Bei einem Streitwert von 300,00 EUR lägen die Kosten etwa bei der Hälfte. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie dort anfragen, ob diese Kosten übernommen werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte der Herr Ihre schriftliche Unterlassungsaufforderung tatsächlich ignorieren, wird hoffentlich die Einschaltung eines Anwaltes den Herrn zur Vernunft bringen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser wird je nach Gericht zwischen 300 und 500 EUR angesetzt. Danach errechnen sich dann sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten. Bei einem Streitwert von 500,00 EUR belaufen sich die Anwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer auf ca. 100,00 EUR. Bei einem Streitwert von 300,00 EUR lägen die Kosten etwa bei der Hälfte. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie dort anfragen, ob diese Kosten übernommen werden.