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Frage zu Ahnentafel

von Julia G.

Sehr geehrte Frau Fries, ich schreibe Sie an, da ich eine Frage habe, was die Züchtung von französischen Bulldoggen betrifft. Ich habe heute mal nach den Namen der Eltern meines Welpen gesucht und ein Geschwisterchen aus einem älteren Wurf gefunden. Ich habe die Besitzerin angerufen und mich mit ihr unterhalten. Auf ihrer und meiner Ahnentafel sind die Eltern dieselben, aber die Zuchtbuchnummer und die Farben stimmen nicht überein. Außerdem steht drin, dass die Tiere einwandfrei entwurmt und tierärztlich untersucht wurden. Die Besitzerin des älteren Geschwisterchens hat mir aber gesagt, dass ihre Hündin Würmer hatte und schon operiert werden musste wegen ihrem Siebbein, was vererbt wurde. Meine Frage nun, kann man den Züchter wegen Urkundenfälschung bzw. Betrug anzeigen? Ist es eigentlich sinnvoll eine OP-Versicherung für den Hund abzuschließen? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie könnten sich z.B. zunächst an den Verein wenden, der die Ahnentafel ausgestellt hat und dort weitere Informationen einholen. Zudem können Sie Strafanzeige erstatten, damit die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei ermittelt, ob es sich um eine Straftat handelt und ob diese von der Züchterin begangen wurde, also ob sie die Ahnentafel tatsächlich eigenhändig gefälscht hat. Eine Anzeige sollte am besten schriftlich erstattet werden und Sie sollten die andere Halterin fragen, ob Sie diese als Zeugin und weitere Betroffene benennen dürfen. Ob die Krankheiten des anderen Hundes eine Straftat rechtfertigen oder ob es sich “nur“ um eine vertragliche Gewährleistungsfrage handelt, hängt unter anderem auch davon ab, ob die Verkäuferin z.B. bewusst falsche Angaben gemacht hat um die Käuferin zu täuschen etc. Sollten es zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Züchter und einer Hauptverhandlung kommen, werden Sie unter Umständen als Zeugin aussagen müssen. Ob Sie eine OP-Versicherung abschließen sollten ist im Grund keine Rechtsfrage und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.

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