zurück zur Übersicht Katze soll nach 5 Jahren weg 19.12.2011 von Mike S. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgendes Problem uns ist vor ca 7 Jahren eine Katze zugelaufen die wir aufgenommen haben und um die wir uns kümmern! Habe da in einem 3 Parteienmietshaus gewohnt und bin vor 5 Jahren von der Patere ins erste Geschoß gezogen mit der Vereinbahrung das wir die Katze zu meiner Mutter geben! Im Mietvertrag steht auch drin das keine Haustiere erlaubt sind! So das war vor 5 Jahren! Wir haben die Katze nicht abgegeben und jetzt wo ein Fenster defekt ist heißt es die Katze war es und man droht uns mit Kündigung! Was kann ich tun oder habe ich irgentwelche Rechte da der Vermieter sie 5 Jahre geduldet hat? Über eine Antwort bedank ich mich im Vorraus! Mit freundlichen Grüßen M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste die konkrete Formulierung des Verbotes in Ihrem Mietvertrag auf Wirksamkeit überprüft werden, da ein Vermieter grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht oder sie generell erlaubt bzw. verbietet. Des Weiteren müsste geklärt werden, ob und seit wann der Vermieter wusste, dass Sie die Katze nicht wie vereinbart zu Ihrer Mutter gegeben haben. Duldet er die Fortsetzung der Katzenhaltung tatsächlich stillschweigend bereits seit fünf Jahren, kann er eine Kündigung allein auf die Tatsache der Katzenhaltung nicht stützen. Versuchen Sie wenn möglich in einem netten Gespräch mit Ihrem Vermieter zu klären, ob nicht ein anderer Grund für seine Kündigungsandrohung dahintersteckt und es eigentlich nichts mit der Katze zu tun hat. Sollte er Ihnen tatsächlich schriftlich kündigen, lassen Sie sich ausführlich anwaltlich oder von einem Mieterschutzbund beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste die konkrete Formulierung des Verbotes in Ihrem Mietvertrag auf Wirksamkeit überprüft werden, da ein Vermieter grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht oder sie generell erlaubt bzw. verbietet. Des Weiteren müsste geklärt werden, ob und seit wann der Vermieter wusste, dass Sie die Katze nicht wie vereinbart zu Ihrer Mutter gegeben haben. Duldet er die Fortsetzung der Katzenhaltung tatsächlich stillschweigend bereits seit fünf Jahren, kann er eine Kündigung allein auf die Tatsache der Katzenhaltung nicht stützen. Versuchen Sie wenn möglich in einem netten Gespräch mit Ihrem Vermieter zu klären, ob nicht ein anderer Grund für seine Kündigungsandrohung dahintersteckt und es eigentlich nichts mit der Katze zu tun hat. Sollte er Ihnen tatsächlich schriftlich kündigen, lassen Sie sich ausführlich anwaltlich oder von einem Mieterschutzbund beraten.