zurück zur Übersicht Hausmeister will Hund verbieten 19.12.2011 von Matthias B. Hallo Frau Fries, wir haben seit 25.10.11 einen Hund aus dem Tierheim bei uns aufgenommen. Er ist lieb, ruhig bellt auch weiter gar nicht. Die Nachbarn sagen alle euren Hund hört man ja gar nicht. Nur unserem Hausmeister passt es nicht. Er hat uns einmal gesehen als der Hund seinen Kot abgesetzt hat und ich den Kot mit Beutel aufhob und meinte "da hat man seine Beschäftigung" sagte ich ja das auf jedenfall und in welche Tonne soll ich den Kotbeutel einwerfen? Da mußte er erst mal überlegen und sagte in die Biotonne da hinten. Abends hat er gesehen das unser Hund Sammy kurz nach der Haustür machte. Als ich dann wieder heim kam, hat Er anscheinend schon auf mich gewartet. Bevor ich den Aufzug holen konnte, ging die Haustür auf und Er sagte mir, dass wir schauen sollen, dass unser Hund es schaffen soll bis zur Wiese rüber. Wenn wir es nicht schaffen, wird man die Verwaltung informieren, damit diese die Vermieter anschreiben, dass die Haltung des Hundes verboten wird. Er hat das Gefühl, dass der Hund verzogen ist, da er es nicht bis zur Wiese schafft (wären ca. 150m). Wir haben auch schon mal die Verwaltung angerufen diese sagte der Hund darf nicht in die Grünanlage machen und der Gehweg und Zufahrt ist Öffentlich. Wir laufen daher auf Rücksicht anderer Nachbarn auf der Zufahrt wo ein Öffentlicher Weg ist und der Stadt gehört. Jetzt hat der Hausmeister wieder gesehen das unser Hund in der Zufahrt uriniert hat, darauf sprach er mich sehr unfreundlich an und drohte wieder das der Vermieter angeschrieben wird und der Hund verboten wird. Was würden Sie uns empfehlen wenn der Hausmeister wieder damit ankommt mit Hund verbieten usw.? Schließlich heben wir mit den Kotbeutel den Kot auf und urinieren kann er ja auf öffentlichen wegen - bei uns auf der Strasse - machen es gibt ja kein Gesetz dafür. Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Matthias Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie in Ihrer Mietwohnung einen Hund halten dürfen, hängt nicht von der Meinung des Hausmeisters ab, sondern von der entsprechenden Regelung in Ihrem Mietvertrag. Da Sie bereits mit der Hausverwaltung gesprochen haben und diese Ihnen entsprechende Auskunft gegeben haben, gehe ich davon aus, dass die Hundehaltung genehmigt ist. Solange Sie die Grünanlagen nicht verschmutzen, haben Sie daher nicht zu befürchten. Die Drohungen des Vermieters können Sie ignorieren. Erst wenn die Hausverwaltung sich einschaltet, müssen Sie reagieren und die Vorwürfe im Zweifel richtig stellen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie in Ihrer Mietwohnung einen Hund halten dürfen, hängt nicht von der Meinung des Hausmeisters ab, sondern von der entsprechenden Regelung in Ihrem Mietvertrag. Da Sie bereits mit der Hausverwaltung gesprochen haben und diese Ihnen entsprechende Auskunft gegeben haben, gehe ich davon aus, dass die Hundehaltung genehmigt ist. Solange Sie die Grünanlagen nicht verschmutzen, haben Sie daher nicht zu befürchten. Die Drohungen des Vermieters können Sie ignorieren. Erst wenn die Hausverwaltung sich einschaltet, müssen Sie reagieren und die Vorwürfe im Zweifel richtig stellen.