zurück zur Übersicht Hund unter falschen Angaben vom Tierschutz vermittelt bekommen 22.12.2011 von Philipp D. Sehr geehrte Frau Fries, seit etwa sechs Wochen haben wir einen Hund. Diesen haben wir von einem kleinen Tierschutzverein. Es hat sich herausgestellt, dass der Hund sehr verängstigt ist und schnappt bzw. beisst. Auch die angebliche Katzenverträglichkeit hat sich als falsch herausgestellt. Mit zur Arbeit kann ich den Hund auch schon nicht mehr mitnehmen. Er hat dort jetzt Hausverbot, nachdem er nach einer Kollegin geschnappt hat. Diese musste leider auch zum Arzt. Auch im Haus sind die Mitbewohner recht verängstigt. Auf jeden Fall ist die Situation für uns und den Hund, der auch darunter leidet, nicht weiter tragbar. Jetzt habe ich versucht Kontakt zum Verein aufzunehmen, um den Hund zurückzugeben, leider ohne Erfolg. Mehrere Tage habe ich es jetzt schon versucht und leider habe ich den Verdacht, dass man mich mit Absicht ignoriert. Im Vertrag steht, dass bei oben geschilderten Situationen der Hund wieder an den Verein bzw. die Pflegestelle zurückgegeben werden muss. Ich weiss nicht mehr, was ich noch tun soll. Ich wäre sehr dankbar für Ihren Rat. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, PhilippD. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier wäre zunächst zu klären, ob der Verein von der Katzenunverträglichkeit und dem Schnappen wusste oder er diese Angaben in Gutem Glauben gemacht hat. Zudem müsste der Vermittlungsvertrag eingesehen werden. Da für den beschriebenen Fall jedoch die Rückgabe des Hundes an den Verein möglich bzw. vorgeschrieben ist, sollten Sie den Verein schriftlich auffordern, den Hund zurückzunehmen. Setzen Sie eine kurze Frist (z.B. 1 Woche) und kündigen an, dass Sie bei Fristablauf davon ausgehen, dass der Hund nicht zurückgenommen wird und Sie ihn dann anderweitig abgeben werden. Verschicken Sie das Schreiben als Einschreiben um den Zugang des Schreibens nachweisen zu können. Ich gehe davon aus, dass der Verein darauf reagieren wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier wäre zunächst zu klären, ob der Verein von der Katzenunverträglichkeit und dem Schnappen wusste oder er diese Angaben in Gutem Glauben gemacht hat. Zudem müsste der Vermittlungsvertrag eingesehen werden. Da für den beschriebenen Fall jedoch die Rückgabe des Hundes an den Verein möglich bzw. vorgeschrieben ist, sollten Sie den Verein schriftlich auffordern, den Hund zurückzunehmen. Setzen Sie eine kurze Frist (z.B. 1 Woche) und kündigen an, dass Sie bei Fristablauf davon ausgehen, dass der Hund nicht zurückgenommen wird und Sie ihn dann anderweitig abgeben werden. Verschicken Sie das Schreiben als Einschreiben um den Zugang des Schreibens nachweisen zu können. Ich gehe davon aus, dass der Verein darauf reagieren wird.