zurück zur Übersicht Hund reißt sich los u. jagt 25.12.2011 von Gertrud N. Wie ist die Haftungslage: 1. Hund reißt sich von Leine, weil er Wild sieht/wittert und schlägt das Wild. 2. Hund reißt sich von Leine und fällt einen anderen Hund an, der a) auch an der Leine ist, b) sich auch losreißt c) der frei läuft. Danke im Voraus mfG Gertrud Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Konkrete Antworten auf solche pauschale Haftungsfragen sind nur schwer möglich, da immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass das Bürgerliche Gesetzbuch in § 833 BGB vorschreibt, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend, da ein Verschulden des Hundehalters keine Voraussetzung für seine Haftung ist. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten bzw. des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Neben der Frage der Haftung ergibt sich bei wildernden Hunde, je nach Bundesland auch die Problematik, dass der Hund als “gefährlich“ eingestuft werden könnte. Dies hat je nach Verordnung ein Leinen-, und/oder Maulkorbpflicht sowie eine erhöhte Steuer zur Folge.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Konkrete Antworten auf solche pauschale Haftungsfragen sind nur schwer möglich, da immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass das Bürgerliche Gesetzbuch in § 833 BGB vorschreibt, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend, da ein Verschulden des Hundehalters keine Voraussetzung für seine Haftung ist. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten bzw. des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Neben der Frage der Haftung ergibt sich bei wildernden Hunde, je nach Bundesland auch die Problematik, dass der Hund als “gefährlich“ eingestuft werden könnte. Dies hat je nach Verordnung ein Leinen-, und/oder Maulkorbpflicht sowie eine erhöhte Steuer zur Folge.