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Geschenkte Katzen sollen nun zurückgegeben werden

von Melanie S.

Es geht darum, das die Schwester meiner Freundin vor 11 Monaten 2 Katzenkinder bei uns sprichwörtlich "abgeladen" hat und diese innerhalb 3 Monaten wieder holen würde wenn sie eine Wohnung hat.Es war für uns schon im Voraus klar das sie den Katzen nie nachschreien wird.Nach regelmäßigen Gesprächen,was der Stand der Dinge ist,war nie eine Wohnung in Sicht. Nachdem wir gesagt haben das man die Katzen nicht einfach nach mehreren Monaten einfach mal so aus der gewohnten Umgebung herausreißen kann, hat die Bekannte gesagt das wir die Katzen für immer haben können, da sie nicht weiß wann sie überhaupt eine Wohnung bekommen wird. Alles war geklärt. Jetzt ist die Schwester meiner Freundin just for fun bei uns vor 3 Wochen eingezogen und sagte gestern einfach mal so,das sie eine der beiden Katzen mitnehmen wird wenn sie hier eine Wohnung hat. Ich habe dann gesagt das wir hier erstens nicht bei "wünsch Dir was" sind wo man sich einfach mal was aussucht,die beiden Katzen bleiben zusammen. Zweitens habe ich ihr ausdrücklich gesagt das sie uns die Katzen geschenkt bzw.übertragen hat. Muss ich jetzt einfach zusehen wie sie irgendwann mit einer der Katze raus spaziert? Sie hat damals zwar die Sterilisation von Lilly übernommen,aber meine Mutter sagte mir, das das kein Beweis ist da jeder die Katze sterilisieren lassen kann und wenns der Nachbar für mich macht.Ich habe mich schon umgehört und jeder sagt das sie die Katzen nicht mitnehmen darf.Ich als Katzenmama u. Bezugsperson werde alles dafür tun das dies nicht geschieht.Ich hab mich auch schon über das chippen informiert was ich demnächst auch sehr gerne machen würde.Sind die Katzen dann offiziell meine?Sie ist mit ihrem Hund schon total überfordert und eine Katze ist auch kein Spielzeug das man herumreicht.Jemand hat gemeint wenns ums Geld geht kann ich ihr das Geld für die Sterilisation ja zurückgeben, was ich auch sofort tun würde. Danke schonmal für die Anwort :)

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Sie die Katze behalten bzw. ob Sie die Übergabe einer der Katzen verweigern dürfen, hängt davon ab, ob sie Ihnen das Eigentum an den Katzen wirksam übertragen hat. Entscheidend dürfte das Gespräch sein, in dem die Bekannte erklärt hat, dass Sie die Katzen für immer behalten können. Im einen Streitfall müsste dieses Gespräch von Ihnen jedoch bewiesen werden. Sofern Sie der Dame für die Katzen kein Geld gegeben haben, handelt es sich um eine Schenkung, falls Sie etwas bezahlt haben, wäre es ein Kaufvertrag. Dass Ihre Bekannte die Kosten der Sterilisation übernommen hat, ändert daran nichts, sofern es nicht eine andere Absprache zwischen Ihnen gegeben hat. Wenn Sie ihr diese Kosten tatsächlich erstatten wollen um die Sache abschließen zu können, sollten Sie unbedingt eine schriftliche Vereinbarung aufsetzten, aus der hervorgeht, dass Ihnen die Katzen gehören und Ihre Bekannte keinerlei Ansprüche mehr daran hat.

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