zurück zur Übersicht Katzen beim Nachbarn 29.12.2011 von Ivonne S. Sehr geehrte Frau Fries, wir haben bzw. hatten 3 freilaufende Katzen. EIn paar Häuser weiter ist ein älteres Ehepaar, dass die Katzen anfüttert und reinlockt. Die Familie hat sich bereits auf diese Weise eine unserer Katzen angeeignet. Nun ist diese Familie dabei die 2. unserer Katzen anzulocken und diese nächtigt dort auch mehrere Tage ohne unser Einverständnis. Ein Telefonat nach Weihnachten (unsere Katze war 5 Tage weg) hat man zugegeben, dass unser Kater dort ist. Ich habe fernmüdlich darum gebeten, dass der Kater nicht mehr reingelassen werden darf. Darüber hat man nur gelacht, hat ihn aber wohl rausgelassen. Am nächsten Tag war der Kater wieder bei uns. Jedoch hielt das nicht lange an, der Kater ist jetzt wieder dort. Was haben wir Rechtlich für Möglichkeiten? Vielen Dank, Ivonne Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihren Katzen gefunden hat und mündliche Aufforderungen fruchtlos waren, fordern Sie ihn schriftlich auf jegliche Einwirkungen auf ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Sie können den Nachbarn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihren Katzen gefunden hat und mündliche Aufforderungen fruchtlos waren, fordern Sie ihn schriftlich auf jegliche Einwirkungen auf ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Sie können den Nachbarn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.