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Wem gehört diese Katze 1

von Monika T.

Ich möchte gerne wissen. ob meine Katze mir noch gehört. Nach einem Umzug ist mir vor 2 Jahren meine Katze in ihr altes Revier zurück gelaufen. Es handelt sich um eine wild geborene Katze, die von mir adoptiert, cechipt und kastriert wurde. Ich habe sie gezähmt (1 jahr lang), fünf Jahre hat sie bei uns im Haus gelebt. nach unserem Umzug habe ich sie 6 Wochen drinnen gelassen, dann ist sie weggelaufen. Ich habe über 100 zettel ferteilt und monatelang tagsüber und auch nachts nach ihr gesucht.Nach einem dreiviertel Jahr tauchte sie wieder verwildert an unserem alten Haus auf. Streuner-Hilfe und Katzenschutzbund haben damals dazu geraten für sie, da reviertreu, dort eine Futterstelle zu suchen. Eine Nachbarin hat sich bereit erklärt, sie zu füttern, Medikamente bezahle ich, und z.T. Futterkosten. Ich habe mich ein halbes jahr zurück gezogen, in der (falschen) Hoffnung die Katze erobert das Herz der Nachbarin und kann dort ein trockenes Plätzchen finden.Meine Schutzhütte wird abgelehnt. Seit zwei jahren versuche ich nun , die Situation meiner (reviertreuen) Katze vor Ort zu verändern, führe immer wieder Gespräche. Leider paart sich dort Dummheit mit Ignoranz.Inzwischen hat sich die Situation weiter verschlechtert: Die Grundstücke sind drumherum dicht bebaut worden und in jedem Haus wohnen Hunde, auch im Haus der Nachbarin neuerdings, so dass ihr altes Revier weg ist. Sie kommt nur noch abends an eine Seitentür und wird dann gefüttert. Obwohl die Katze ein dick angeschwollenes Bein hatte wurde sie nicht tierärztlich behandelt. Ich will sie zu uns nehmen, aber die Nachbarin gibt sie nicht her und verweigert mir den Zugang zum Grundstück, weil sie sie "mag" und seit zwei Jahren füttert. Da sie halbwild ist, kann ich sie (schon 10 Jahre alt) inzwischen nicht mehr zu mir rufen. Wem gehört diese katze denn rechtlich gesehen und kann ich Anspruch auf sie erheben? Ich bin Ihnen für eine Antwort sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Monika T.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass Sie sich auch nach zwei Jahren noch um das Wohl der Katze kümmern und sie nicht einfach ihrem Schicksal überlassen wollen, ist sehr lobenswert. Bei dem Eigentums- und Besitzrecht handelt es sich jedoch um ein kompliziertes Rechtsgebiet und auch Ihr geschilderter Fall ist nicht einfach zu beantworten. Verbindlich entscheiden könnte das im Ergebnis nur ein Gericht. Dass Sie während der fünf Jahre, in denen die Katze bei Ihnen lebte, Eigentümerin der Katze waren, dürfte unproblematisch sein. Problematisch könnte aber der Umstand sein, dass die Katze in ihr altes Revier zurückgelaufen ist und sie sie -zwar aus nachvollziehbaren Gründen- dort belassen haben. Dies könnte als Eigentumsaufgabe gewertet werden. Auch dass Sie sich “zurückgezogen“ haben und die Katze bewusst in der Obhut der Dame gelassen haben, könnte diesen Eindruck nach außen verstärken. Man müsste diesen Eindruck über andere Indizien zerstören, also z.B. wenn die Katze z.B. nach wie vor bei TASSO auf Ihren Namen registriert wäre, Sie der Dame weiterhin Medikamente und z.T. Futterkosten erstatten, dass Sie eine Schutzhütte dort zur Verfügung gestellt haben usw. Dass die Nachbarin Ihnen den Zutritt zu ihrem Grundstück verwehrt ist ihr gutes Recht. Sie sollten der Dame gegenüber daher schriftlich Ihr bestehendes Eigentumsrecht an der Katze geltend machen und Sie unter Setzung einer Frist auffordern, Ihnen Ihre Katze zurückzugeben. Falls die Dame sich weigert, müssen Sie überlegen, ob Sie die Rechtslage durch ein Gericht klären lassen wollen.

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