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Katzendiebstahl von Nachbarin

von Barbara S.

Guten Tag, wir haben seit einigen Tagen bzw. Wochen ein Problem mit unseren Nachbarn. wir leben auf einem Bauernhof und im Mai 2011 hatten wir kleine Kätzchen. Davon wollten wir 2 Kätzchen ( eine rot-weiße und eine bunte) behalten. Diese sind jedoch immer wieder mit ihrer Mutterkatze zu unseren Nachbarn gelaufen, da diese sie mit Futter gelockt hatten. Wir haben die Kätzchen aber immer wieder zu uns geholt doch sie sind immer wieder zu den Nachbarn gelaufen. Dabei wurden auch im Herbst einige Kätzchen überfahren, unteranderem auch eine Mutterkatze die 3 Junge hatte und diese mussten wir mit der Hand aufziehen. Nun ist es so, dass sie die zwei Katzen, die wir behalten wollten, einfach tättowiert und kastriert hat. Nun gehören sie auf dem Papier ihr. Nach einem Streit haben wir mit ihnen ausgemacht, dass jeder die Katzen laufen lässt und auch mal reinholt. Als wir die eine Katze also am Sonntag kurz reingeholt hatten rief jedoch sofort unsere Nachbarin an und machte Rabatz. Seitdem haben wir die Katze nicht mehr rausgelassen (sie ist im Grunde eine Hauskatze)und am Donnerstag haben wir dann einen Gen-test mit der Mutter und dem möglichen Vater und der Katze um die es geht gemacht. Nun warten wir das Ergebnis ab.Was können wir sonst noch tun ? Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen! MfG Familie S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da es eine mündliche Vereinbarung zwischen und der Nachbarin gegeben hat, wäre zunächst wichtig zu wissen, was genau Sie miteinander vereinbart haben, um zu prüfen, ob Sie mit dieser Absprache nicht das Eigentum der Nachbarin an den Katzen anerkannt haben und Sie nicht letztlich nur um ein Besuchsrecht erhalten haben. Theoretisch könnten Sie die Nachbarin schriftlich auffordern jegliche Einwirkungen auf die Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen.

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