zurück zur Übersicht Aussetzen fremder Katzen 03.02.2012 von Susanne H. In einem Vortrag hat ein engagierter Schützer von Eidechsen vorgetragen, was sich alles tun lässt, um das Eidechsenvorkommen im eigenen Garten vor frei laufenden Katzen aus der Nachbarschaft zu schützen. Seine Ratschläge befassten sich zunächst mit geeigneten Einzäunungen, gipfelten dann aber in der Empfehlung, sich eine Lebendfalle zu besorgen, die Katze zu fangen und weit entfernt auszusetzen, damit sie nicht zurück findet. Er lieferte dazu genaue Anleitungen und hat dieses Aussetzen auch selbst praktiziert. Wie ist das rechtlich zu bewerten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Abgesehen davon, fängt man fremde Katzen, setzt sie aus und entzieht damit einem anderen widerrechtlich dessen Eigentum. Dieses Verhalten könnte daher auch gegen das Tierschutzgesetz und das Strafgesetzbuch verstoßen, unter Umständen könnte auch eine Schadensersatzpflicht, z.B. wenn die Katze dabei verletzt wird, entstehen. Den Einsatz einer Lebendfalle und das Aussetzen der Katzen ist daher nicht zur Nachahmung empfohlen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Abgesehen davon, fängt man fremde Katzen, setzt sie aus und entzieht damit einem anderen widerrechtlich dessen Eigentum. Dieses Verhalten könnte daher auch gegen das Tierschutzgesetz und das Strafgesetzbuch verstoßen, unter Umständen könnte auch eine Schadensersatzpflicht, z.B. wenn die Katze dabei verletzt wird, entstehen. Den Einsatz einer Lebendfalle und das Aussetzen der Katzen ist daher nicht zur Nachahmung empfohlen.