zurück zur Übersicht Tierarztkosten 20.02.2012 von Anna Maria R. Sehr geehrte Frau Fries, Ich habe eine hohe Rechnung von der Tierklinik erhalten in der unser Katzenbaby zur Behandlung war.Einen Tag nach der Entlassung mussten wir unser armes Tierchen in einer anderen Klinik einschläfern lassen.Die anderen Tierärzte waren schockiert,dass man unser Katzenbaby in diesem Zustand entlassen hatte und wussten über die "Abzock-Geschichten" der anderen Klinik bescheid.In Internet-Foren bezeichnen Tierhalter jene Klinik als Abzocker,das wussten wir davor nicht.So empfinden wir es auch!Ich sehe nicht ein die Rechnung zu begleichen und möchte Sie fragen,ob es eine rechtliche Möglichkeit in unserem Fall gibt. Liebe Grüße, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vorab etwas grundsätzliches zum Thema Tierarztbesuch. Wenn Sie mit Ihrem Tier in eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik gehen und um Untersuchung/Behandlung des Tieres bitten, bieten Sie rein rechtlich an, mit dem Arzt bzw. der Klinik einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Indem der Tierarzt das Tier wie gewünscht behandelt oder untersucht, nimmt er ihr Vertragsangebot an. Damit ist zwischen Ihnen –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- ein mündlicher Dienstvertrag geschlossen worden, an den sich beide Vertragspartner halten müssen. Für Sie bedeutet das zunächst einmal, dass Sie für die Tätigkeit des Arztes die von ihm in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen müssen. Ob nun die ihnen vorgelegte konkrete Rechnung falsch oder zu hoch war, kann ohne Vorlage der Rechnung nicht geprüft werden. Allein aufgrund von Gerüchten auf eine absichtlich betrügerische Rechnungsstellung zu schließen ist sehr zweifelhaft. Da Tierärzte nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen müssen, müsste die Ihnen vorgelegte Rechnung mit dieser Gebührenordnung verglichen werden. Um eine (Teil)Zahlung werden Sie jedoch im Ergebnis wahrscheinlich nicht herumkommen. Wie hoch diese ausfällt, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vorab etwas grundsätzliches zum Thema Tierarztbesuch. Wenn Sie mit Ihrem Tier in eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik gehen und um Untersuchung/Behandlung des Tieres bitten, bieten Sie rein rechtlich an, mit dem Arzt bzw. der Klinik einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Indem der Tierarzt das Tier wie gewünscht behandelt oder untersucht, nimmt er ihr Vertragsangebot an. Damit ist zwischen Ihnen –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- ein mündlicher Dienstvertrag geschlossen worden, an den sich beide Vertragspartner halten müssen. Für Sie bedeutet das zunächst einmal, dass Sie für die Tätigkeit des Arztes die von ihm in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen müssen. Ob nun die ihnen vorgelegte konkrete Rechnung falsch oder zu hoch war, kann ohne Vorlage der Rechnung nicht geprüft werden. Allein aufgrund von Gerüchten auf eine absichtlich betrügerische Rechnungsstellung zu schließen ist sehr zweifelhaft. Da Tierärzte nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen müssen, müsste die Ihnen vorgelegte Rechnung mit dieser Gebührenordnung verglichen werden. Um eine (Teil)Zahlung werden Sie jedoch im Ergebnis wahrscheinlich nicht herumkommen. Wie hoch diese ausfällt, kann nicht pauschal beantwortet werden.