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Eigentumsverhältnisse registrierter Katze und Tierheim

von J S.

Guten Tag, Ich hätte eine Frage bezüglich der Eigentumsverhältnisse in dem Fall das eine entlaufende Katze (auf mich registriert) in Tierheim abgegeben wird. Dieses mich benachrichtigt. Muss ich nun bedenken bezüglich der Eigentumsverhältnisse haben? Oder kann ich mir sicher sein, dass die Katze mir gehört, nachdem sie mir vom Tierheim ausgehändigt worden ist? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Schilderung so, dass Ihre eigene Katze (also ihr Eigentum) entlaufen ist, im Tierheim abgegeben wurde und Sie Ihre Katze (also ihr Eigentum) wieder zurückerhalten haben. Weder der Finder noch das Tierheim werden automatisch an einem Fundtier neue Eigentümer, so dass sich grundsätzlich an Ihrer Eigentümerstellung auch nichts geändert haben dürfte. Etwas anderes könnte sich jedoch ergeben, wenn sich die ganze Sache in über einen längeren Zeitraum abgespielt hat, da gemäß der Fundregelungen im BGB nach Aufgabe der Fundmeldung bei der zuständigen Behörde eine sechsmonatige Frist läuft, nach dessen Ablauf der Finder theoretisch das Eigentum an dem Fundtier erlangen könnte.

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