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Hundebesitzerstreit

von Tabea W.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe mit meinem ex freund ein halbes Jahr zusammen gewohnt. Und mein ex hat mir einen Hund geschenkt. Der Hund hat 500 oder 400 euro gekostet,ich bin mir mit den kosten nicht mehr sicher. Sie ist auch kein Reinrassiger Hund, das heißt ich habe nur den Haustierpass. Und auch kein Kaufvertrag. Ich habe mich immer um meinen Hund gekümmert, (essen, trinken, friseur, Tierarzt, spazieren...)Und auch alles selber gezahlt. Ich habe den Haustierpass der unter meinem Namen leuft und die Hundesteuer gezahlt. Bei Tasso waren wir zwei gemeldet. Da so einige sachen schief gelaufen sind bin ich über die Nacht mit dem Hund und meinen Kleidern zu meinen Eltern ab gehauen und habe mich von ihm getrennt. Und er hat mir immer gedroht wenn ich ihn verlasse nimmt er mir en Hund weck um mich zu bestraffen....!Er hat sich nie um den Hund gekümmerz,wenn ich ihn gebeten habe ihr einmal essen zu geben oder raus zu gehen. Er hat nichts da von getan. Und er ist selbständig das heißt er arbeitet so viel das er keine Zeit hat ein Hund zu haben. Jetzt da ich mich von ihm getrennt habe, hat er gesagt er sieht ein das er keinen Hund halten kann und ich die Bezugsperson vom Hund bin. Er möchte sich nur noch verabschieden. Ich habe zu gestimmt ihn in mein Haus gelassen, ganz kurz nicht hin geschaut, da hatte er den Hund unter dem Arm ist zum Auto gerannt und hat den Hund ins Auto geschmissen. Und ist los gefahren! Ich habe ihn überredet mir den Hund an dem Abend wieder zu bringen und mit viel Mühe hat es dann auch geklappt. Jetzt will er allerdings den Hund wider haben, da er mich jetzt verloren hat und nicht auch noch den Hund verlieren möchte, da der Hund ihn an unsere gemeinsame Zeit errinnert. Ich habe Angst alleine mit dem Hund raus zu gehen, da er mir auflauern könnte und mir den Hund nehmen könnte. Wie sieht das ganze rechtlich aus? Was für Chancen habe ich das Missy (mein Hund bei mir bleiben kann)? Mit freundlichen Grüßen Tabea

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Ihr Ex-Freund Ihnen den Hund geschenkt hat, sind Sie Eigentümerin des Hundes geworden. Daran ändert sich durch die Trennung nichts, daher müssen Sie den Hund nicht herausgeben. Wenn Ihr Ex-Freund tatsächlich den Hund haben möchte, müsste er dies letztlich gerichtlich einklagen, wobei er allerdings nachweisen muss, aus welchem Grunde. Anders sähe es aus, wenn er den Hund bei sich hätte und Ihnen die Rückgabe verweigert. Dann müssten Sie ihn auf Herausgabe des Hundes verklagen, wobei Sie dann Ihr Eigentum bzw. die Schenkung beweisen müssten, da er die Schenkung mit Sicherheit bestreiten wird. Sie sollten daher den Hund auf keinen Fall nochmals an ihn herausgeben oder ihm die Möglichkeit bieten, den Hund mitzunehmen.

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