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Herausgabe von Hunden

von Bert K.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Ex-Freundin, in Hamburg wohnend, verweigert die Herausgabe von 2 Hunden. Begründet wird dies mit einer Burn-Out-Erkrankung (Erwerbsunfähigkeitsrente bis 2013), weswegen ich letztmalig im März 2010 in Behandlung war. Eine Meldung meinerseits an den bmt und die Tierhilfe Chalkidiki Griechenland erfolgte umgehen. Die Tierüberlassungsverträge sind auf meinen Namen ausgestellt. Ein Schreiben an den bmt/Franziskustierheim Hamburg vom 20.03. blieb bisher ohne Reaktion. Der bmt äußerte sich nach erneuter telefonischer Anfrage am 27.03. dahingehend, dass man nichts tun könne, soweit keine schlechte Tierhaltung vorliegt. Die Tierhilfe Chalkidiki kündigte am 23.3. eine Nachkontrolle bei mir (ohne Hunde)an, welche aber bisher ausblieb. Ich bin enttäuscht, dass der Sachverhalt von beiden Tierschutzorganisationen so hingenommen wird. Fristsetzungen für die Herausgabe der Hunde waren der 25.03. und der 13.04.. Meine Ex-Freundin ist selbst noch immer dauerhaft in psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung. Krankstage von weit über 70 Tagen pro Jahr sind keine Seltenheit. Deswegen wurde bereits auch schon ein Versuch unternommen, ihr zu kündigen. Eine Hundehaltung kann sie nicht allein realisieren, da sie in Hannover arbeitet. Das heißt, die Abwesenheit bei einem normalen Arbeitstag (ohne Überstunden und Zugverspätungen) summiert sich auf ca. 12 Stunden! Zudem erlaubt ihr Vermieter (SAGA/GWG) lt. Mietvertrag keinerlei Haltung von Hunden oder Katzen. Welche Vorgehensweise würden Sie mir empfehlen, damit ich meine Beiden wieder in die Arme schließen kann? Falls nur der rechtliche Weg bleibt, können Sie mir einen Anwalt in Hannover, der sich mit diesem Thema auskennt, empfehlen? Vielen Dank für Ihre Mühe Tierliebe Grüße Bert

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Für eine rechtliche Bewertung der Eigentumsverhältnisse und eines möglichen Herausgabeanspruchs müssen alle Einzelheiten bekannt sein und geprüft werden. Dafür reicht Ihre Schilderung leider bei weitem nicht aus. So müsste z.B. geprüft werden, warum Ihre Ex-Freundin die Hunde überhaupt in ihrem Besitz hat, haben Sie die Hunde dort gelassen bei Auszug? Gibt eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung, wie z.B. eines Besuchsrecht oder gar eines Eigentumsübergangs auf Sie, usw.? Sollten die Hunde tatsächlich täglich 12 Stunden allein in der Wohnung sein, ist dies mit Sicherheit keine artgerechte Hundehaltung und ein Verstoß gegen die Tierschutzhundeverordnung. Auf die Eigentumsverhältnisse hat dies jedoch keinen Einfluss. Lassen Sie sich daher ausführlich zu der Eigentumslage und den möglichen rechtlichen Schritten anwaltlich beraten.

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