Sehr geehrte Frau Fries,
unsere Katze wurde vor eineinhalb Wochen angefahren. Anschließend wurde sie von dem Fahrer in die Tierklinik gebracht, wo sie ca. 1 Woche versorgt wurde. Jetzt haben wir eine Rechnung von 700 Euro. Da wir den Fahrer kennen, der unsere Katze angefahren hat, haben wir ihn gebeten den Fall seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Heute kam die Antwort vom ADAC, die wie folgt lautet:
wir haben den von Ihren Anspruch zur Kenntnis genommen.
Dazu zunächst folgendes: Tiere können meist nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden, sondern handeln nach Instinkt, antrainierten Verhaltensmustern oder arteigenen Trieben. Diese Eigenschaften machen Tiere zumindest für den Laien unberechenbar. Für die Gefahren und Risiken, die diese Unberechenbarkeit mit sich bringt, haften die Besitzer. Um den Gefahren, die von Tieren ausgehen können, zu begegnen, hat der Gesetzgeber die Tierhalterhaftung als so genannte Gefährdungshaftung ausgestaltet. Wer nämlich in eigenem Interesse einen besondere Gefahr (durch die Tierhaltung) schafft und damit die Allgemeinheit (erlaubterweise) gefährdet, soll im Schadensfall - als Ausgleich - alle Risiken tragen und damit dem Geschädigten den Schaden abnehmen.
Allein die Tatsache, das man ein Tier hält, begründet die Haftung für durch das Tier verursachte Schäden. (...)
Mit bedauern, dass ihr Tier verletzt wurde.
Kann man in diesem Fall noch etwas tun, um vielleicht doch noch einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen? Unsere Katze ist nicht versichert, aber ich habe gelesen, dass eine Katze vor dem Gesetz als Gegenstand als Sache bezeichnet wird und wer einen Schaden bei einem anderen verursacht, müsste die Kosten übernehmen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie uns weiterhelfen können, da wir vier Katzen haben und ein solcher Betrag ein ziemlich großes Loch in unsere Familienkasse reißt.
Mit freundlichen Grüßen,
C. S.