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Katze angefahren - Versicherung zahlt nicht!

von Christine S.

Sehr geehrte Frau Fries, unsere Katze wurde vor eineinhalb Wochen angefahren. Anschließend wurde sie von dem Fahrer in die Tierklinik gebracht, wo sie ca. 1 Woche versorgt wurde. Jetzt haben wir eine Rechnung von 700 Euro. Da wir den Fahrer kennen, der unsere Katze angefahren hat, haben wir ihn gebeten den Fall seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Heute kam die Antwort vom ADAC, die wie folgt lautet: wir haben den von Ihren Anspruch zur Kenntnis genommen. Dazu zunächst folgendes: Tiere können meist nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden, sondern handeln nach Instinkt, antrainierten Verhaltensmustern oder arteigenen Trieben. Diese Eigenschaften machen Tiere zumindest für den Laien unberechenbar. Für die Gefahren und Risiken, die diese Unberechenbarkeit mit sich bringt, haften die Besitzer. Um den Gefahren, die von Tieren ausgehen können, zu begegnen, hat der Gesetzgeber die Tierhalterhaftung als so genannte Gefährdungshaftung ausgestaltet. Wer nämlich in eigenem Interesse einen besondere Gefahr (durch die Tierhaltung) schafft und damit die Allgemeinheit (erlaubterweise) gefährdet, soll im Schadensfall - als Ausgleich - alle Risiken tragen und damit dem Geschädigten den Schaden abnehmen. Allein die Tatsache, das man ein Tier hält, begründet die Haftung für durch das Tier verursachte Schäden. (...) Mit bedauern, dass ihr Tier verletzt wurde. Kann man in diesem Fall noch etwas tun, um vielleicht doch noch einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen? Unsere Katze ist nicht versichert, aber ich habe gelesen, dass eine Katze vor dem Gesetz als Gegenstand als Sache bezeichnet wird und wer einen Schaden bei einem anderen verursacht, müsste die Kosten übernehmen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie uns weiterhelfen können, da wir vier Katzen haben und ein solcher Betrag ein ziemlich großes Loch in unsere Familienkasse reißt. Mit freundlichen Grüßen, C. S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In Ihrem Fall ist zwischen zwei verschiedenen Bereichen zu unterscheiden, dem Schaden an dem Auto und die Verletzung Ihrer Katze. Da Sie als Tierhalter gemäß § 833 BGB für jeden Schaden den Ihr Tier anrichtet haften, müssten Sie den durch den Unfall verursachten Schaden ersetzen. Insofern stimmt die Aussage des ADAC hinsichtlich der Gefährdungshaftung. Da Sie mit Ihrem Privatvermögen haften, sollten Sie schnellstens eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden durch Katzen mitumfasst! So wie Sie verpflichtet wären, den fremden Schaden zu ersetzen, so ist auch der Fahrer verpflichtet Ihren entstandenen Schaden, sprich die Tierarztkosten zu ersetzen, da er schließlich Ihre Katze verletzt hat. Hier müsste jedoch zunächst geklärt werden, ob der Fahrer Schuld an dem Unfall hatte, z.B. durch überhöhte Geschwindigkeit etc. Anderseits muss auch die Gefahr, die von Freigängerkatzen ausgeht immer berücksichtigt werden. Sie werden daher auf jeden Fall auf einem Teil der Kosten “sitzen bleiben“. Im Ergebnis kommt es in der Regel zu einer Quotelung des Schadens, z.B. 50/50 oder 80/20 usw. Ob der Fahrer in Ihrem Fall tatsächlich gar nichts zahlen muss, kann nicht pauschal beantwortet werden. Fordern Sie den Fahrer daher nochmals schriftlich auf, z.B. wenigstens die Hälfte der Kosten zu tragen. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich ausführlich anwaltlich beraten lassen.

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