zurück zur Übersicht Kater wird mir vorenthalten 09.07.2012 von Jürgen K. Hallo, Ich lasse mich jetzt Scheiden von meiner Frau,wir haben zwei Katzen,ein Kater BKH und eine normale Hauskatze,den BKH den ich 2003 VOM Züchter gekauft habe und bei Tasso gemeldet ist nur ich weiss jetzt nicht mehr unter was für einen Namen entweder Fidelius oder Micky der ganz auf mich bezogen ist,und die Katze die wir noch haben ist Mutti Katze,da wir uns jetzt Scheiden lassen möchte ich meinen BKH KATER der sehr an mir hängt zu mir holen aber meine noch Ehe Frau wert sich dagegen,mein Kater fehlt mir sehr,und bin immer sehr traurig wenn ich an Ihn denke. Habe ich da irgendwie eine Chance wenn ich da Gerichtlich vorgehe? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um Ihre Frage zu beantworten müsste zunächst geprüft werden, ob Sie Alleineigentümer des Katers sind oder ob sie ihn während der Ehe angeschafft haben und unter Umständen mit Ihrer Frau Gemeinschaftseigentümer sind. Da Ihre Frau im Besitz des Katers ist, müsste auch geklärt werden, ob und welche Absprache es zwischen Ihnen hinsichtlich des Verbleib des Katers gegeben hat oder ob sie den Kater heimlich bzw. gegen Ihren Willen in ihren Besitz gebracht hat. Wenn Sie sich nicht darüber einigen können, bei wem der Kater verbleiben soll, können Sie entweder gesondert die Herausgabe des Katers gerichtlich geltend machen oder dies im Rahmen der Scheidung vom zuständigen Familiengericht klären lassen. Fordern Sie Ihre Frau zunächst schriftlich auf, Ihnen den Kater innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben und weisen auf Ihr Eigentum hin. Falls Ihre Frau sich weiterhin weigert, sollten Sie sich über das weitere Vorgehen ausführlich anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um Ihre Frage zu beantworten müsste zunächst geprüft werden, ob Sie Alleineigentümer des Katers sind oder ob sie ihn während der Ehe angeschafft haben und unter Umständen mit Ihrer Frau Gemeinschaftseigentümer sind. Da Ihre Frau im Besitz des Katers ist, müsste auch geklärt werden, ob und welche Absprache es zwischen Ihnen hinsichtlich des Verbleib des Katers gegeben hat oder ob sie den Kater heimlich bzw. gegen Ihren Willen in ihren Besitz gebracht hat. Wenn Sie sich nicht darüber einigen können, bei wem der Kater verbleiben soll, können Sie entweder gesondert die Herausgabe des Katers gerichtlich geltend machen oder dies im Rahmen der Scheidung vom zuständigen Familiengericht klären lassen. Fordern Sie Ihre Frau zunächst schriftlich auf, Ihnen den Kater innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben und weisen auf Ihr Eigentum hin. Falls Ihre Frau sich weiterhin weigert, sollten Sie sich über das weitere Vorgehen ausführlich anwaltlich beraten lassen.