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Besoffene belästigen Hund

von Janine F.

In letzter Zeit sind sehr viele alkoholisierte Leute sowohl tags als auch nachts in dem Park unterwegs, in dem ich meist mit meinen Hunden Gassi gehe. Das ist auch nicht so das Problem, nur wurde es uns (mir, meiner Rotti-Hündin und meinem Colli-Mix-Rüden) zuviel, als einer versuchte, an meinen Hund heranzukommen, die eher ängstlich gegenüber Fremden ist. Auch nach mehrmaligem Auffordern ließen nicht von ihr ab, mittlerweile war nicht nur unser Beschützerhund sondern auch der andere völlig außer sich, und wir standen circa 1,5 m tief ins Gebüsch gedrängt. Bei dem Colli dachte ich nur die ganze Zeit: Beiß jetzt nicht zu, dann war alles Halten zwecklos. Bonny in Panik und ich ließ sie dann los und sagte "ab" und zeigte nach rechts. Sie rannte wie der Wind in die Richtung auf die große Wiese, der Besoffene hinterher und pöbelte "Kampfhund, komm wehr dich, beiß mich" und der inzwischen richtig aggressiv gewordene Colli in die andere Richtung von hinten auf die Wiese. Bonny abgegriffen und schnell nachhause. Sie hatte die circa 300 m über die Wiese schnell geschafft. Was ist, wenn ich das mal nicht so lösen kann und einer der beiden Hunde zubeißt? Was kann ich machen? Ich werde mir jedenfalls Pfefferspray kaufen und immer mitnehmen. Ich habe Angst, dass meine Bonny doch mal aus Angst beißt, weil sie nicht flüchten kann, und dann heißt es wieder: der Kampfhund hat... Bei dem Colli weiß ich: Hätte ich ihn nicht zurückgezogen, hätte er hundertprozentig gebissen. Ich konnte ihn zweimal gerade noch wegziehen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn es tatsächlich zu einem Beißvorfall durch Ihre Hunde kommen sollte und die Polizei oder das Ordnungsamt davon erfahren, werden Sie wahrscheinlich aufgefordert werden, den Hund, der gebissen hat, dem Veterinäramt vorzustellen. Dort wird der Hund dann auf seine Gefährlichkeit geprüft. Da gemäß § 3 Absatz 3 Nr. 2 Gefahrhundegesetz Schleswig Holstein Hunde, die einen Menschen gebissen, dann als nicht gefährlich gelten, wenn der Biss zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah, sollten Sie diese Situation schildern und möglichst mit Zeugenaussage belegen können. Ich hoffe für Sie, jedoch dass Sie und Ihre Hunde nicht nochmals in eine solche bedrohliche Lage geraten.

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